EU warnt vor illegalen Praktiken von Web-Shops

TEST
09.09.2009

EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva hat den Online-Handel von Unterhaltungselektronik in den meisten EU-Ländern testen lassen. Bei jedem zweiten Händler wurden Mängel festgestellt.

Die Überprüfung von 369 Websites in fast allen EU-Staaten habe viele Mängel zutage gefördert, sagte Kuneva am Mittwoch. Jeder zweite Online-Händler von Unterhaltungselektronik ist bei dem Test der EU-Kommission durchgefallen.

Auf zwei Dritteln der Seiten wurden die Verbraucher nicht über ihr Widerrufs- oder Rückgaberecht beim Kauf von Kameras, Handys und Computerbedarf informiert. Bei fast der Hälfte der überprüften Seiten konnte der Kunde erst kurz vor dem Bezahlen den Gesamtpreis etwa inklusive der Versandkosten sehen. Ein Drittel der Online-Händler gab nicht - wie gesetzlich vorgesehen - Geschäftsadressen und Kontaktmöglichkeiten per E-Mail an.

Strafen drohen

Bei den Verbraucherzentralen in Europa gingen viele Beschwerden von Kunden über den Online-Bezug von Elektronikwaren ein, so Kuneva. Dieses Problem müsse europaweit gelöst werden. Die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten sollen zunächst die Händler kontaktieren und auffordern, die Mängel abzustellen. Sollten sich die Firmen weigern, könnten sie mit Strafen belegt oder die Websites abgestellt werden. Die Kommission will bis Ende 2010 die Online-Anbieter erneut kontrollieren.

Der Online-Handel von Konsumgütern hatte nach Angaben der Kommission 2007 ein Volumen von 6,8 Milliarden Euro. Etwa ein Viertel der Käufe über das Internet betrifft Unterhaltungselektronik, deshalb häuften sich hier auch die Beschwerden bei den Verbraucherschützern.

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(Reuters)