© Screenshot Facebook, ORF.at/Dominique Hammer, Log-In der Facebook Site

Kein Facebook für Schweizer Ministerien

NETZWERK
11.09.2009

Die Schweizer Regierung will in den eidgenössischen Ministerien den Zugang zum Sozialen Netzwerk Facebook sperren. Sechs Ministerien und die Bundeskanzlei sperren wegen zu intensiver Facebook-Nutzung ab kommender Woche den Zugriff für ihre Mitarbeiter.

Ab dem 15. September werde Facebook im Departement des Inneren, dem Justiz- und Polizeidepartement, dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, dem Finanzdepartement, dem Volkswirtschaftsdepartement, dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und der Bundeskanzlei gesperrt, teilte die Bundeskanzlei mit.

Nur das Außenministerium schloss sich nicht an. Sollte jemand aus dienstlichen Gründen das Netzwerk nutzen müssen, kann er eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Die Ministerien folgen damit einer entsprechenden Empfehlung der Konferenz der Generalsekretäre der Departemente (GSK), nachdem ein Appell im Mai nur zu einem geringen Rückgang der Nutzung führte.

Facebook bei Regierungsmitarbeitern beliebt

Der relative Anteil im Verhältnis zum gesamten Internet-Verkehr habe seither zwar leicht abgenommen, so die Bundeskanzlei, Facebook sei in der Bundesverwaltung aber nach wie vor eine der vier meistbesuchten Websites. Die heruntergeladene Datenmenge sei zudem in den meisten Departementen weiter gestiegen.

Eine Untersuchung des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation (BIT) vom Jänner hatte laut Bundeskanzlei ergeben, dass Facebook die zweitbeliebteste Website bei den eidegenössischen Regierungsmitarbeitern ist. Erst vor kurzem hat auch die Stadt Zürich auf Dienstcomputern den Zugang zu Facebook gesperrt.

Neue Regelung für Österreichs Beamte

Für Österreichs Beamte wurde Anfang September eine Verordnung zur privaten Internet-Nutzung während der Dienstzeit erlassen. Künftig dürfen Beschäftigte des Bundesdienstes und Beamte der ausgegliederten Gesellschaften nur noch mit "Maß und Ziel" E-Mails schreiben und im Internet surfen. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Verfahren wegen Verletzung der Dienstpflichten.

Die Verordnung - die sich als Mindestgrundlage versteht - sieht vor, dass einzelne Ressorts die Regeln auch strenger handhaben und zusätzlich eine eigene Verordnung erlassen können. Im Bundeskanzleramt etwa ist laut Dagmar Strobl, Sprecherin von Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ), der Zugang zu Facebook gesperrt, weil die Site zu oft genutzt wurde.

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(AFP/futurezone)