Gesetzesentwurf für Data-Retention fertig
Das Wiener Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte hat am Freitag den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Data-Retention-Richtlinie (Vorratsdatenspeicherung) an das Infrastrukturministerium übermittelt.
Der von Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) in Auftrag gegebene Gesetzesvorschlag, mit dem die Vorratsdatenspeicherung in Österreich umgesetzt werden soll, wurde am Freitag dem Ministerium zugestellt. Das mit der Ausarbeitung beauftragte Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte habe einen "Hunderte Seiten langen" Entwurf zugesandt, hieß es gegenüber ORF.at aus dem Pressebüro der Ministerin.
Das Papier umfasse den Gesetzesentwurf, eine umfangreiche Erläuterung sowie eine Dokumentation zum Entstehungsprozess des Gesetzes mit den verschiedenen Positionen der Parteien. Im nächsten Schritt werde der Entwurf vom Infrastrukturministerium selbst, dem Innen- sowie dem Justizministerium und dem Bundeskanzleramt geprüft. Erst danach könne das Gesetz in die Begutachtung gehen.
Gesetz soll voraussichtlich 2010 kommen
Wie lang die Prüfungsphase genau dauern soll, konnte das Büro der Ministerin nicht beantworten, jedoch sei man zuversichtlich, dass die öffentliche Begutachtung noch im Herbst erfolgen könne. In früheren Meldungen hieß es, dass das Gesetz voraussichtlich im Frühjahr 2010 in Kraft treten werde.
Die EG-Richtlinie zur Data-Retention verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten zum Erlass von Gesetzen, die die Provider dazu zwingen, alle Internet-Verkehrs- und Handystandortdaten über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zu speichern und Strafverfolgungsbehörden zur Terrorabwehr zur Verfügung zu stellen.
Nur Mindestanforderungen umsetzen
In Deutschland ist ein entsprechendes Gesetz seit 1. Jänner 2008 in Kraft, Österreich hatte bei der Umsetzung der Richtlinie erst auf ein EuGH-Urteil gewartet. Nachdem dieser aber 2008 bestätigte, dass die Richtlinie auf formal korrektem Weg zustande gekommen sei, hatte Bures das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte beauftragt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Bures bekräftigte in der Vergangenheit mehrmals, dass in Österreich nur die Mindestanforderungen der Richtlinie umgesetzt würden.