Europas Lotterien wollen gegen bwin vorgehen
Nach dem jüngsten EuGH-Urteil werden auch in Österreich die rechtlichen Möglichkeiten geprüft, gegen den privaten Online-Glücksspielanbieter bwin vorzugehen.
Die Europäischen Lotterien wollen das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen den börsennotierten privaten Online-Glücksspielanbieter bwin einsetzen. "Wir prüfen gerade, welche rechtliche Möglichkeiten es gibt", sagte der Vorstand der Österreichischen Lotterien und Präsident der European Lottery Association (ELA), Friedrich Stickler, am Freitag zur APA.
Der EuGH hat vergangene Woche nach einer Klage des Sportwettenanbieters bwin in Portugal ein richtungsweisendes Urteil in Sachen Glücksspielmonopol getroffen: EU-Staaten dürfen Glücksspiele und Sportwetten im Internet verbieten, um Betrug und andere Straftaten zu verhindern.
Anknüpfungspunkte könnten die Steuern, aber auch die Glücksspielabgabe bieten, so Stickler. Die Verfahren selbst müssten aber in den betroffenen Staaten selbst angestrengt werden, die ELA werde ihre Mitglieder jedoch beraten.
Glücksspielmonopol auch auf Internet ausweiten
Das Urteil beende die Argumentation von Online-Betreibern, dass eine Lizenz aus Gibraltar oder Malta wegen der wechselseitigen Anerkennung auf dem europäischen Binnenmarkt ausreiche, um in allen Ländern tätig zu werden, unterstrich Stickler. "Dieses Prinzip gibt es nicht mehr." Daher müssten die Anbieter in jedem Land, in dem sie tätig werden, auch eine Lizenz haben.
Außerdem könne nach dem EuGH-Spruch das Glücksspielmonopol auf das Internet ausgeweitet werden. Stickler lässt auch das Argument der Internet-Anbieter nicht gelten, dass solche Verbote nicht funktionieren würden. Das Beispiel USA beweise, dass sehr konsequente Umsetzung sehr wohl etwas bringe. Immer mehr Web-Glücksspielfirmen würden sich dort zurückziehen.
Situation in Österreich
Die Überlegungen der Lotteriegesellschaften könnten auch in Österreich Probleme für bwin bringen. Das Online-Unternehmen verfügt zwar über eine Sportwettenlizenz in Österreich, etwa die Hälfte der Bruttospielerträge stammt aber aus anderen Glücksspielen. Die Österreichischen Lotterien seien bereits dabei, auch hier die Rechtslage zu prüfen, sagte Stickler und bestätigte damit einen Bericht des Magazins "Format". Möglich wäre etwa ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Verbot des unlauteren Wettbewerbs.
Von steuerlicher Seite ist nach Ansicht des Lotterienvorstands das Finanzamt gefordert, das auch schon reagiert. "Wir sind immer davon ausgegangen, dass Internet-Firmen illegal anbieten", sagte Harald Waiglein, der Sprecher von Finanzminister Josef Pröll (ÖVP). Durch das EuGH-Urteil ändere sich faktisch nichts, außer dass die Erfolgsquote bei den Gerichten steigen werde.
EU-Kommission prüft Malta
Auch in Brüssel gibt es offenbar schon Überlegungen zum Thema Internet-Gaming. Nach Angaben von Stickler soll Malta bereits im Visier der EU-Kommission sein, weil es zwar Glücksspiellizenzen vergebe, allerdings die entsprechenden Steuerprivilegien nur unter der Bedingung zugestehe, dass Spieler aus Malta ausgeschlossen werden. Eine Arbeitsgruppe Internet-Glücksspiel arbeitet laut Waiglein seit einiger Zeit auf EU-Ebene an einem grenzüberschreitenden Reglement.
(APA)