Gericht erlaubt Scannen von Kfz-Kennzeichen
Berufung aufgrund "grundsätzlicher Bedeutung" möglich
Das Verwaltungsgericht München hat am Mittwoch eine Klage eines Autofahrers gegen den millionenfachen verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen in Bayern abgewiesen (Az. M 7 K 08.3052). Jedoch werde aufgrund der "grundsätzlichen Bedeutung" der Angelegenheit und der "guten Argumente des Klägers" eine Berufung zugelassen, teilte Patrick Breyer, juristischer Beistand des Klägers, in einer Aussendung vom Mittwoch mit.
Begründet werde die ablehnende Entscheidung damit, dass derzeit lediglich 13 Standorte in Bayern kontrolliert würden und es sich somit nur um eine stichprobenartige Überprüfung handle. "Weil die Sache von grundsätzlicher Bedeutung sei und man aufgrund der guten Argumente des Klägers auch anderer Auffassung sein könne, ließ das Gericht aber die Berufung gegen sein Urteil zu", heißt es in der Aussendung. Der Kläger werde von diesem Rechtsmittel voraussichtlich auch Gebrauch machen.
Niedrige Erfolgsquote
In der Klage wehrt sich der deutsche Autofahrer gegen das massenhafte automatische Scannen von Fahrzeugkennzeichen und deren Abgleich mit dem Bestand einer Fahndungsdatenbank, um etwa gestohlene Autos aufzuspüren.
Der Kläger argumentiert, dass Millionen Fahrzeuge monatlich abgeglichen würden, die Erfolgsquote jedoch lediglich bei 0,03 Prozent liege. Zudem komme es durch den Massenabgleich zu unnötigen Fahrzeugkontrollen durch die Exekutive, und es gebe häufig Einlesefehler aufgrund schlechter Lichtverhältnisse.
Abschreckende Wirkung auf Gesellschaft
Darüber hinaus habe die Maßnahme insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf die Gesellschaft. Patrick Breyer betonte zudem, dass im Gesetz nicht festgelegt sei, wie viele Geräte wo zum Einsatz kommen würden: "Das kann sich jederzeit ändern."
Aktuell verfüge die Polizei in Bayern über 25 Anlagen zum Kfz-Massenabgleich, wie ein Polizeidirektor bei der Verhandlung mitteilte. 22 Anlagen würden an zwölf festen Standorten eingesetzt, die anderen drei seien mobil.
Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht den Kfz-Massenabgleich in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt. Nach dem Urteil stellte
Innenminister Lothar Hay den Kfz-Massenabgleich in Schleswig-Holstein ein.