F: Netzsperrengesetz vor Verfassungsgericht

KONTROLLE
24.09.2009

Sozialisten werden am Freitag um Prüfung ersuchen

Wie die französische Tageszeitung "Liberation" berichtet, werden die oppositionellen französischen Sozialdemokraten (Parti Socialiste) am Freitag offiziell gegen das Internet-Sperrgesetz HADOPI 2 vor das Verfassungsgericht ziehen.

Die Verfassungsrichter hatten - zum großen Ärger von Staatspräsident Nicolas Sarkozy, dessen rechtskonservative UDP das Sperrgesetz einführen will - am 10. Juni den ersten Gesetzesentwurf als verfassungswidrig abgelehnt. Der Grund: Die Internet-Sperren hätten ohne Rücksicht auf die Gewaltenteilung von der Behörde HADOPI angeordnet werden können - ohne richterlichen Beschluss. Hier sah das Verfassungsgericht die Gewaltenteilung verletzt.

Strafen über Strafen

Im neuen Gesetz gibt es nun zwei verschiedene Sanktionsmöglichkeiten. Der Staatsanwalt kann sich dafür entscheiden, ein Strafverfahren zu eröffnen oder ein beschleunigtes Verfahren einzuleiten, in dem ein Richter die - von der Medienindustrie gelieferten - Indizien prüft und nach einem beschleunigten Verfahren die Strafe ausspricht. Das zweite Verfahren findet hinter verschlossenen Türen statt, der Beschuldigte hat auch keine Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.

Hier wiederum setzt laut "Liberation" die juristische Argumentationslinie der Sozialisten an. Dass kein Rekurs möglich sei, verstoße gegen die Verfassung - eine Position, die auch von im Blatt zitierten Rechtsexperten gestützt wird. Auch die im neuen Gesetz festgeschriebene Möglichkeit, nach der die Rechteinhaber die Möglichkeit haben, Schadenersatz von den Beklagten zu fordern, könnte verfassungswidrig sein.

Eine solche Möglichkeit darf es bei Bearbeitung eines Falls im beschleunigten Verfahren nach französischem Recht nicht geben. Die Verfassungsrichter werden ab Freitag einen Monat Zeit haben, um sich mit dem Gesetzestext zu befassen. Sie werden sich bis zum 25. Oktober dazu äußern müssen, ob HADOPI 2 gegen die Verfassung verstößt oder nicht.

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