Preisgrenzen für Auslandsgespräche rechtens
Die Preisgrenzen für Handytelefonate im EU-Ausland sind nach einem Gutachten für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechtens. Generalanwalt Miguel Poiares Maduro empfahl dem EuGH am Donnerstag, eine Klage führender Mobilfunkanbieter gegen die Roaming-Verordnung abzuweisen.
Die großen europäischen Mobilfunkanbieter können sich wenig Hoffnung machen, dass die Begrenzung der Gebühren für Auslandstelefonate durch die EU-Kommission angetastet wird. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof, Miguel Poiares Maduro, erklärte am Donnerstag, die Begrenzung der Roaminggebühren sei rechtens.
Der Kommissionsbeschluss stehe im Einklang mit den Regeln des Binnenmarktes. Die Einschätzung des Generalanwaltes ist zwar nicht bindend, wird aber vom Gericht beim Urteil meistens bestätigt.
Klage in Großbritannien
Die Mobilfunkanbieter Vodafone, Telefonica O2, T-Mobile und Orange hatten vor dem britischen Gerichtshof gegen die seit Juli 2007 geltende Vorgabe geklagt. Sie griffen vor allem die von der EU festgesetzte Preisobergrenze an. Das britische Gericht legte den Rechtsstreit dem EuGH in Luxemburg vor.
Die europäischen Gesetzgeber hatten den Mobilfunkanbietern im Juli 2007 eine kräftige Preissenkung verordnet, die vor drei Monaten weiter verschärft worden war. Inzwischen dürfen für Anrufe von Mobiltelefonen aus dem Ausland pro Minute netto nicht mehr als 43 Cent berechnet werden. Die Preisgrenze für eingehende Gespräche liegt bei 19 Cent ohne Mehrwertsteuer. Auch die Entgelte, die sich die Betreiber gegenseitig für die Abwicklung der Anrufe in Rechnung stellen (Großkundenentgelte), wurden begrenzt.
Gewinnspannen bis zu 400 Prozent
Der Generalanwalt gesteht den Klägern zwar zu, dass für die Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt auch eine Regulierung der Großhandelspreise gereicht hätte - also der Gebühren, die Mobilfunkanbieter einander gegenseitig für die Weiterleitung eines Anrufs aus einem anderen Netz in Rechnung stellen.
Dass die EU darüber hinausging und auch die Verbraucherpreise deckelte, sei jedoch "zweckmäßig und angemessen" angesichts der hohen Gewinne, die die Mobilfunkbetreiber zuvor bei Auslandsgesprächen eingestrichen hätten. Nach Darstellung der EU-Kommission beliefen sich die Gewinnspannen auf bis zu 400 Prozent.
"Letztes Mittel"
Der Generalanwalt begründete seine Empfehlung unter anderem auch damit, dass die Festlegung von Höchstgrenzen das letzte Mittel war, weil alle vorherigen Versuche der Kommission, eine Senkung der Gebühren zu erreichen, fehlgeschlagen seien.
Die Höhe der Gebühren habe sich zudem durch die zugrundeliegenden Kosten nicht erklären lassen und habe sich erheblich von den Entgelten für Binnenanrufe unterschieden. Auch sei es richtig gewesen, die Roaming-Entgelte auf europäischer Ebene zu regeln.
Der Generalanwalt legt in seinem Gutachten allerdings großen Wert auf die Befristung der Roaming-Verordnung. Wegen ihrer begrenzten Gültigkeit könne die Verordnung "nicht als unverhältnismäßig angesehen" werden. Diese Bewertung bezieht sich noch auf den 2007 gefassten Beschluss, nach der die Verordnung in diesem Jahr auslaufen sollte. Mittlerweile wurde ihre Gültigkeit bis 2011 verlängert.
(APA/dpa/Reuters)