EU-Datenschützer kritisiert EURODAC-Pläne
Der oberste EU-Datenschützer (EDPS) Peter Hustinx hat in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme vor Datenschutzlücken bei den von der Kommission vorgeschlagenen Zugriffsregeln auf die EU-Fingerabdruckdatenbank EURODAC gewarnt.
Die EU-Kommission will, dass die Strafverfolgungsbehörden bei der Fahndung nach Straftätern in den Bereichen organisierte Kriminalität und Terrorismus Zugriff auf die zentrale Datenbank EURODAC bekommt, in der alle Fingerabdrücke von Asylsuchenden sowie von Migranten ohne Einreiseerlaubnis gespeichert sind. Hustinx kommt zu dem Schluss, dass die EU-Kommission bisher nicht nachweisen konnte, dass die vorgeschlagenen Eingriffe in die Privatsphäre auch unbescholtener Personen notwendig sind.
Hustinx betont, dass er die Notwendigkeit des besseren Datenaustauschs zwischen den EU-Polizeibehörden speziell in Fragen der Terrorismusbekämpfung anerkenne. Allerdings befürchtet er eine weitere Erosion eines wichtigen Datenschutzprinzips, nämlich dass Daten nur zu dem Zweck verwendet werden sollten, zu dem sie erhoben wurden. EURODAC wurde mit der Absicht eingerichtet, Asylbewerber zu erfassen, damit sie nach einer Ablehnung ihres Antrags in einem EU-Staat nicht in einem weiteren Mitgliedsland nochmals einen Antrag stellen können.
Kritik am "Stockholmer Programm"
Der EDPS fordert daher ein Gesamtkonzept für den Datenschutz im grenzüberschreitenden Datenverkehr der Strafverfolger, das im Rahmen des "Stockholmer Programms" eingeführt werden soll, mit dem Ende dieses Jahres die Ziele der EU-Sicherheitspolitik für die kommenden fünf Jahre festgelegt werden sollen. Hustinx spricht sich auch dafür aus, erst die bisher im Rahmen des Prümer Programms eingeführten Datenaustauschprogramme der Polizeibehörden zu evaluieren, bevor über neue Systeme nachgedacht wird. Er schlägt vor, die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen wie die Möglichkeit des Inkrafttretens des Lissaboner Vertrags für eine Denkpause zu nutzen.
Nicht zuletzt verlangt Hustinx, dass Rat und Kommission tragfähige Beweise für die Behauptung vorlegen sollen, dass Asylbewerber Verbindungen zu terroristischen und verbrecherischen Organisationen pflegen. Er warnt vor einem Abgleiten in den Überwachungsstaat und vor allem davor, dass mit dem unkontrollierten Zugriff der Behörden auf die zentrale Fingerabdruckdatenbank auch zahlreiche Menschen ins Visier der Strafverfolger gerieten, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen. Weiterhin bezweifelt Hustinx, dass Teile der Kommissionsvorschläge mit der Europäischen Menschenrechtscharta in Einklang zu bringen sind. Der Eingriff in die Grundrechte müsse verhältnismäßig sein.