D: Koalition einigt sich in Sicherheitsfragen
Verfahrensänderung bei Online-Durchsuchung
Bei den Koalitionsverhandlungen in Deutschland sind sich die Unterhändler von Union und FDP in allen Sicherheitsthemen einig. Das erklärten Vertreter beider Seiten am Donnerstag nach der Sitzung der Koalitionsarbeitsgruppe Sicherheit/Justiz in Berlin.
Auch Internet-Sperren bleiben
Bei der Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) solle die Nutzung der Daten auf schwere Gefahrensituationen beschränkt werden, sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Dass die Informationen aus der Data-Retention nur zur Bekämpfung von Straftaten auf dem Gebiet des Terrorismus und der organisierten Kriminalität verwendet werden dürfen, hatte allerdings schon vorher das Bundesverfassungsgericht festgestellt - und das ist auch in der EG-Richtlinie zur Data-Retention so festgeschrieben.
Bei den Internet-Sperren verständigten sich die Verhandlungspartner darauf, dass das Bundeskriminalamt (BKA) zunächst versuchen soll, kinderpornografische Seiten zu löschen statt zu sperren. Wie und von wem das kontrolliert werden soll, bleibt abzuwarten. Nach einem Jahr sollen die Erfahrungen mit der Löschung ausgewertet werden. Die geheime URL-Sperrliste, die ohne richterliche Kontrolle vom BKA gewartet wird, bleibt aber offenbar. Die "Rheinische Post" berichtete unter Berufung auf den FDP-Innenexperten Max Stadler, dass die Internet-Sperren bis zu dieser Evaluation ein Jahr lang nicht zur Anwendung kommen sollen.
FDP-Verhandlungsführerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bezeichnete das als "echten Durchbruch", nähere Details zu den Vereinbarungen sind bisher nicht bekannt. Sie musste aber einräumen, dass sie bei der Online-Durchsuchung nur leichte Verfahrensänderungen habe durchsetzen können. Leutheusser-Schnarrenberger hat sich auch in Bayern stets gegen die verdeckte Online-Durchsuchung eingesetzt.
Für heimliche Online-Durchsuchungen von Computern muss künftig die Generalbundesanwaltschaft einen Antrag stellen. Ursprünglich konnte das BKA den Antrag selbst beim Amtsgericht Wiesbaden einreichen, das dann entscheiden sollte. Nun liegt die Entscheidung bei einem Richter des Bundesgerichtshofs. Zudem werden Online-Durchsuchungen nicht auf weitere Sicherheitsbehörden wie den Verfassungsschutz ausgeweitet.
(dpa/Reuters/AFP/futurezone)