Klage gegen BKA-Gesetz bleibt aufrecht

DEUTSCHLAND
17.10.2009

Deutscher Ex-Innenminister sieht "viele problematische Punkte"

Trotz der schwarz-gelben Koalitionsvereinbarungen klagt der frühere deutsche FDP-Innenminister Gerhart Baum weiter gegen die Vorratsdatenspeicherung und das BKA-Gesetz. "Ich erhalte unsere Klage gegen das BKA-Gesetz aufrecht und unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung natürlich auch", sagte Baum der "Frankfurter Rundschau" vom Samstag.

"Viele problematische Punkte"

Trotz der von der FDP in den Koalitionsgesprächen ausgehandelten Änderungen habe das BKA-Gesetz "noch viele andere hoch problematische Punkte". Bei den Berufsgruppen seien beispielsweise nur die Anwälte herausgenommen worden, nicht aber die Ärzte oder Journalisten. "Diese ganze Sicherheitsarchitektur, die in dem BKA-Gesetz zum Ausdruck kommt, bleibt weiter Gegenstand unserer Verfassungsbeschwerde", betonte der FDP-Politiker.

Die Koalitions-Unterhändler der FDP hatten bei der im BKA-Gesetz geregelten Online-Durchsuchung von privaten Computern strengere Auflagen durchgesetzt; die Liberalen konnten aber nicht erreichen, dass diese gänzlich zurückgenommen werden. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Verbindungsdaten von Telefon- und Internetkunden bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr 2010 weiter gespeichert, weil dies durch eine EU-Richtlinie vorgegeben ist. Die Arbeitsgruppe von Union und FDP vereinbarte aber, dass auf die Daten nur zugegriffen wird, wenn "konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit" besteht, also bei schwersten Straftaten.

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(AFP)