Pirate Bay: Berufungsverfahren verschoben
Gericht prüft Befangenheitsanträge
Neuer Streit im Fall des umstrittenen Torrent-Trackers The Pirate Bay: Das geplante Berufungsverfahren muss auf den nächsten Sommer verschoben werden. Diese Zeit brauche das Gericht, um die Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen alle vorgesehenen Richter zu prüfen, teilten die schwedischen Behörden am Montag mit.
Die Mitglieder der zuständigen Gerichtskammer sollen ausnahmslos Organisationen zur Verteidigung des Urheberrechts angehören.
Problem der Befangenheit
Wegen Verletzung des Urheberrechts wurden vier Verantwortliche für Pirate Bay im April in erster Instanz zu je einem Jahr Haft und Schadenersatzzahlungen von umgerechnet 2,7 Millionen Euro an Film- und Musikkonzerne verurteilt. Das Urteil galt auch international als richtungsweisend in der Auseinandersetzung über nicht lizenzierte Downloads von Filmen, Musik und Computersoftware.
Nach dem ersten Prozess betrieben die vier Verurteilten erfolglos die Annullierung des Urteils wegen Befangenheit des Gerichtsvorsitzenden. Auch dieser gehörte einer Organisation zur Bewahrung des Urheberrechts an. Ursprünglich sollte das Berufungsverfahren am 13. November eröffnet werden.
(dpa)