© Screenshot Facebook, ORF.at/Dominique Hammer, Log-In der Facebook Site

Facebook erneuert Datenschutzrichtlinien

DATENSCHUTZ
30.10.2009

Das Soziale Netzwerk Facebook hat am Donnerstag die Überarbeitung seiner Datenschutzrichtlinien bekanntgegeben. Mit der Umgestaltung wolle das Netzwerk "die Arbeitsweise von Facebook transparent darstellen". Die neuen Richtlinien sind übersichtlicher und erklären den Nutzern besser, was mit ihren Daten passiert. Doch die neuen Regeln bringen nicht nur Vorteile.

Die Datenschutzrichtlinien wurden komplett neu gestaltet, so dass sie nicht mehr direkt mit dem bisherigen Dokument verglichen werden können. "Die Neubearbeitung ist völlig anders als die bisherigen Bestimmungen", schrieb Elliot Schrage in einem Blog-Eintrag.

Nutzer können Änderungen kommentieren

Mehr zum Thema:

Facebook-Nutzer haben bis zum 5. November Zeit, um die Änderungen zu kommentieren. Danach werde Facebook entscheiden, ob und wann die neuen Bestimmungen zum Einsatz kommen. Die neuen Datenschutzrichtlinien sind auf Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch und Italienisch verfügbar. Die letzte Änderung der Bestimmungen erfolgte im April. Damals rief Facebook seine Nutzer noch dazu auf, über die neuen Regeln abzustimmen. Dieses Mal erfolgte lediglich ein Hinweis, dass dringlichst empfohlen werde, sich die neuen Vorschläge durchzulesen.

Hinweis, wie man ein Profil löschen kann

Die neuerliche Änderung erfolgt nach massiver Kritik von deutschen und kanadischen Datenschützern. Die kanadische Datenschutzbeauftragte Jennifer Stoddart hatte Facebook vorgeworfen, dass das Netzwerk seine Nutzer nur darüber informiere, wie man Accounts deaktiviere, aber nicht, wie man diese löschen könne.

In den neuen Datenschutzrichtlinien gibt es jetzt einen eigenen Punkt zum Thema "Deaktivieren oder Löschen eines Kontos" mit den entsprechenden Links, damit der Vorgang einfach und direkt ausgeführt werden kann. Das ist tatsächlich eine Verbesserung, da es bisher nicht einfach war, den Menüpunkt "Profil löschen" zu finden.

Ein weiterer Kritikpunkt Stoddarts, dass die Daten auch nach Deaktivierung des Accounts beibehalten würden, wurde allerdings nicht berücksichtigt. Die Speicherung der Daten sei notwendig, um das Profil auf Wunsch wieder komplett herstellen zu können, heißt es in den Bestimmungen. Facebook wies zudem erneut darauf hin, dass entfernte oder gelöschte Daten für eine Dauer von maximal 90 Tagen in Sicherheitskopien gespeichert würden.

Hilfestellung für Eltern

Neu ist außerdem, dass Facebook Minderjährige dazu auffordert, ihre Eltern vorher um Erlaubnis zu bitten, bevor sie Informationen über sich auf Facebook preisgeben. "Wir möchten Eltern dazu anhalten, ihre Kinder in der sicheren Nutzung des Internets zu unterweisen", heißt es in den Richtlinien. Auf einer eigens eingerichteten Website hat Facebook Materialien zusammengestellt, die den Eltern dabei helfen sollen, ihren Kindern eine sichere Facebook-Nutzung beizubringen.

Worauf Suchmaschinen zugreifen dürfen

Eine weitere Verbesserung der neuen Richtlinien ist, dass die Nutzung der Daten offengelegt wird und die möglichen Einstellungen der Privatsphäre genauer als bisher erläutert werden. So erklärt Facebook etwa, dass der Zugriff von Suchmaschinen auf öffentlich zugängliche Informationen zwar generell eingeschränkt werde, aber "unter Umständen" der Zugriff auf Informationen, die entsprechend der Privatsphäre-Einstellung für "alle" freigegeben wurden, von Suchmaschinen erfasst werden können. Facebook weist zudem darauf hin, dass das verhindert werden könne, wenn man seine Einstellungen entsprechend anpasst.

Keine Verantwortung für Anwendungen Dritter

In den neuen Richtlinien wird zudem erwähnt, dass Personendaten nicht direkt weitergegeben, sondern stattdessen anonymisierte statistische Informationen weitergereicht würden.Werbetreibende dürfen zwar ihre Werbung etwa an Fußballinteressierte adressieren, wissen allerdings dadurch nicht automatisch, wer hinter der Person, die dieses Interesse angegeben hat, steckt.

Facebook weist in den Richtlinien jedoch jegliche Verantwortung gegenüber Anwendungen und Websites Dritter zurück. "Wir können nicht garantieren, dass sie unseren Richtlinien folgen", heißt es. Daher solle man sich immer über die jeweilige Anwendung informieren, bevor man dieser Zugriff gewähre. Weiters werde nicht garantiert, dass andere Parteien die Privatsphäre-Einstellungen der jeweiligen Nutzer respektieren. "Wir können nicht gewährleisten, dass unsere Regeln befolgt werden."

Konten verstorbener Nutzer bleiben aktiv

Ein weiterer Punkt in den Datenschutzrichtlinien ist die Aufrechterhaltung der Konten von verstorbenen Nutzern. "Wenn wir über den Tod eines Nutzers benachrichtigt werden, dürfen wir das Konto dieses Nutzers zu seinem Gedenken aufrechterhalten", heißt es in den neuen Richtlinien. In solchen Fällen werde der Profilzugriff auf bestätigte Freunde eingeschränkt, damit "Freunde und Verwandte in Gedenken an seine Pinnwand schreiben können". Das Profil werde nur auf entsprechende Anfrage eines Angehörigen geschlossen.

Weiters behält sich Facebook vor, die Daten im Falle eines Verkaufs oder bei Änderung der Eigentumsverhältnisse an den neuen Eigentümer zu übertragen, damit "der Betrieb des Dienstes fortgesetzt werden kann".

"Keine Sicherheitsmaßnahme ist perfekt"

In den neuen Bestimmungen wird zudem davor gewarnt, dass es beim Informationsaustausch immer zu Risiken kommen könne. Keine Sicherheitsmaßnahme sei perfekt oder unüberwindbar. "Wir haben keine Kontrolle über die Handlungen von anderen Nutzern, mit denen du deine Informationen austauschst. Wir können nicht garantieren, dass nur befugte Personen deine Informationen ansehen. Wir können nicht gewährleisten, dass Informationen, die du auf Facebook austauschst, nicht öffentlich zugänglich werden", steht in den neuen Richtlinien. Man sollte sich also genau überlegen, mit wem man welche Informationen teilt und ob man dieses Risiko eingehen möchte.

Mehr zum Thema:

(futurezone/Barbara Wimmer)