Klage wegen Beatles-Songs
Der Musikkonzern EMI hat einen US-Online-Musikshop wegen des unautorisierten Verkaufs von Beatles-Songs geklagt. Die digital restaurierten Beatles-Alben soll es demnächst dennoch auch offiziell im MP3-Format geben. Allerdings nur auf einem USB-Stick.
Der Musikkonzern EMI zieht gegen den US-Online-Musik-Shop BlueBeat wegen des nicht genehmigten Verkaufs von Beatles-Songs vor Gericht. Blue Beat bietet seit einigen Wochen nicht lizenzierte Beatles-Songs und Alben für etwas weniger als 50 Cent pro Song zum kostenpflichtigen Download an. Eine Genehmigung der Rechteinhaber liegt jedoch nicht vor.
EMI brachte deshalb vor einem kalifornischen Gericht eine Klage wegen Urheberrechtsverletzungen gegen BlueBeat ein, berichtete der Wired-Blog Epicenter.
Kein Verkauf in Online-Musik-Shops
Die Rechteinhaber der Beatles-Songs verweigern sich seit Jahren dem Verkauf der "Fab Four"-Titel in Online-Musik-Shops. Stattdessen wurden Anfang September digital restaurierte Versionen sämtlicher Beatles-Alben veröffentlicht.
Alben auf USB-Stick
Die Beatles-Alben im neuen Gewand sollen ab 7. Dezember in einer limitierten Version jedoch auch im MP3- und FLAC-Format verkauft werden: Auf einem apfelförmigen USB-Stick.
Im offiziellen Beatles-Store werden die 13 Alben (und die Compilation "Past Masters) auf dem 16 Gigabyte umfassenden Datenträger für rund 280 Dollar (189 Euro) angeboten. Das Angebot beschränkt sich jedoch auf die USA und Großbritannien.