Data-Retention: Anwälte für Minimalvariante
Bei der bevorstehenden Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) verlangen Rechtsanwälte, es bei der "minimalsten Variante" zu belassen. Die Rechtsanwälte verlangten ferner eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes und die Prüfung bestehender Überwachungsmaßnahmen auf deren Sinnhaftigkeit.
Konkret bedeute das eine möglichst kurze Speicherdauer sowie einen Zugriff auf Daten einzig bei schweren Straftaten und konkretem Tatverdacht, erklärten die Rechtsanwälte am Samstag zum Abschluss des Anwaltstages.
Die Details zur Umsetzung werden derzeit von der Regierung ausverhandelt. Die zuletzt federführenden Verkehrsminister der SPÖ - Werner Faymann bzw. Doris Bures - hatten sich stets für die minimale Speicherfrist von sechs Monaten ausgesprochen. Ihre Gegenspieler aus dem ÖVP-geführten Innenministerium - Günther Platter bzw. Maria Fekter - wollten mehr. An dieser Stelle konnte sich die SPÖ durchsetzen. An der Frist von sechs Monaten solle nun nicht mehr gerüttelt werden, so Bures-Sprecherin Susanna Enk.
Die Rechtsanwälte sprachen sich zudem dafür aus, dass die Speicherung ausschließlich Daten betreffen dürfe, die sich auf den konkreten Tatverdacht bezögen - das alles selbstverständlich nur mit richterlichem Beschluss.
Thema Datenschutz von "höchster Sensibilität"
SPÖ-Konsumenschutzsprecher und Vorsitzender des Datenschutzrates, Johann Maier, äußerte sich am Samstag zu den Verhandlungen zur Vorratsdatenspeicherung. Doris Bures sei den richtigen Weg gegangen, das Ludwig-Boltzmann-Institut mit der Erstellung eines Gesetzesentwurfes zu beauftragen. Denn, so Maier: "Das Thema Datenschutz ist von höchster Sensibilität. Der Entwurf sieht eine Mindestumsetzung vor, der insbesondere den grundrechtlichen Erfordernissen entspricht: Es wird nur gespeichert, was notwendig ist, Abruf nur mit richterlichem Befehl und genügend Rechtsschutz."
Auch das BZÖ unterstützte die Forderungen der österreichischen Rechtsanwälte. Generalsekretär Stefan Petzner sieht beispielsweise in den Plänen von EU und Regierung bei der Vorratsdatenspeicherung einen Angriff auf die Bürgerrechte. Der BZÖ-Generalsekretär forderte die Regierung auf, die Richtlinie einfach nicht umzusetzen und es auf einen Streit mit Brüssel ankommen zu lassen.
Für Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes
Die Rechtsanwälte verlangten ferner eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes. "Ein Mehr an Rechtsstaatlichkeit sollte ursprünglich das Ziel des Sicherheitspolizeigesetzes sein, dies klingt angesichts seiner heutigen Ausformung schon fast zynisch", meinte der Präsident des Rechtsanwaltkammer-Tages, Gerhard Benn-Ibler.
Für die Novellierung haben die Anwälte einige Grundprinzipien festgelegt. Bereits bestehende Überwachungsmaßnahmen müssten auf deren Sinnhaftigkeit und Effektivität evaluiert und dürften nicht ohne konkreten Verdacht eingesetzt werden.
Verständigung überwachter Personen
Derzeit gebe es keinen Hinweis, dass Maßnahmen wie flächendeckende Videoüberwachung und Datenspeicherung zu einer Verbesserung der Sicherheit führten. Zudem dürfe es in Gesetzen keine interpretierbaren Formulierungen geben. Stattdessen müssten konkrete Voraussetzungen für den Einsatz von Überwachungsmaßnahmen präzise festgeschrieben werden.
Schließlich wird noch verlangt, dass überwachte Personen nachträglich verständigt werden, um ihre Rechte wahren zu können. Das derzeitige Rechtsschutzdefizit bei Handyortung und Videoüberwachung müsse behoben werden.
"Freibrief für die Polizei"
Der Sicherheitssprecher der Grünen, Peter Pilz, erklärte am Samstag, dass die Warnung der Rechtsanwälte vor einem Überwachungsstaat ernst genommen werden müsse. "Schon jetzt gibt es einen viel zu großen Freibrief für die Polizei. Das ÖVP-Sicherheitspolizeigesetz ist zu einer systematischen Ausschaltung von Richtern und Rechtsanwälten geworden", so Pilz.
(APA)