02.06.2003

TKG

Bildquelle: PhotoDisc

Telekom-Gesetz kommt in den Ministerrat

Das neue Telekommunikationsgesetz [TKG], das laut EU-Vorgabe bis spätestens 24. Juli 2003 beschlossen werden muss, könnte nach einer Reihe von Verzögerungen am Dienstag endlich in den Ministerrat kommen.

Eine endgültige Entscheidung darüber falle am Montag in der Ministerratsvorbesprechung, so das Infrastrukturministerium.

Sollte das Gesetz tatsächlich am Dienstag den Ministerrat passieren, könnte sich ein Beschluss noch vor der Sommerpause ausgehen. Am 3. Juli könnte das neue TKG den Verkehrsausschuss passieren und dann in den letzten Nationalratssitzungen um den 8. und 9. Juli beschlossen werden.

Flotte Durchführung gefragt

Sollte Österreich das neue TKG gemäß EU-Vorgabe nicht bis zum 24. Juli 2003 beschließen, drohe ein Vertragsverletzungsverfahren der EU, so Wolf-Dietrich Grussmann von der EU-Kommission.

Das neue TKG soll laut EU-Vorgaben einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen und einheitliche Rechtssicherheit bringen. Der Telekom-Markt soll laut neuem TKG künftig in 18 statt bisher vier Teilmärkte gegliedert werden, erlaubt werden künftig die Übertragung von Mobilfunkfrequenzen und die Mitnahme der Telefonnummer bei Betreiberwechsel [Nummernportabilität].

Die von den Betreibern seit Jahren geforderte Neuregelung des gerichtlichen Instanzenzugs bringt das neue TKG hingegen nicht, ebenso wenig wie die von der Telekom Austria [TA] erhoffte Lockerung der Regulierung für die Telefontarife.

Abgeltung für Universaldienst

Die TA soll künftig weiterhin von der Konkurrenz eine Abgeltung für die im Rahmen der Universaldienstverordnung erbrachten Leistungen bekommen.