EDPS begrüßt neue E-Privacy-Richtlinie

DATENSCHUTZ
09.11.2009

Hustinx: Berichtspflicht bei Datenpannen erweitern

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) Peter Hustinx hat in einer Aussendung vom Montag die Einigung der EU-Institutionen über das Richtlinienbündel des Telekompakets begrüßt. Auch die überarbeitete E-Privacy-Richtlinie könne nun in Kraft treten und müsse im Lauf der kommenden 18 Monate umgesetzt werden, so Hustinx.

Mitteilung nach Datenverlust

Für besonders sinnvoll hält Hustinx die Einführung einer Mitteilungspflicht für Internet-Provider, die ihre Kunden künftig über Datenverluste informieren müssen - zumindest jene, die die User betreffen könnten. Das sei beispielsweise der Fall, wenn Daten abhandenkämen, die für Identitätsdiebstahl oder Erpressung missbraucht werden könnten. Es sei nun sinnvoll, diese Vorschriften auch auf andere Branchen auszudehnen, so Hustinx.

Auch die Bestimmungen gegen Spyware und Spam lobte Hustinx. Es sei nun jeder Person - vor allem den Providern - möglich, rechtlich gegen Spammer vorzugehen.