Datenschutz: Österreich vor EuGH-Verfahren
Kommission rügt mangelnde Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden
Das 2005 auf eine Beschwerde der ARGE Daten hin eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Österreich wegen unzureichender Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden ist in die zweite Runde gegangen.
"Die EU-Kommission hat dem Bundeskanzleramt einen Brief geschickt, in dem sie feststellt, dass die bisherigen Aktivitäten der Regierung zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden unzureichend sind", so ARGE-Daten-Obmann Hans Zeger am Dienstag zu ORF.at. Der Brief der Kommission sei vor rund zwei Wochen im Bundeskanzleramt eingetroffen.
Klage vor EuGH steht bevor
Die Regierung hat nach Erhalt des Schreibens zwei Monate Zeit, der Kommission eine zufriedenstellende Antwort zu schicken. Ist die Kommission nicht von dieser überzeugt, wird sie im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens Klage beim EuGH einbringen.
Zeger schlägt vor, im Rahmen der derzeit laufenden Überarbeitung des Datenschutzgesetzes einen unabhängigen Datenschutzbeauftragen einzuführen. "Der Zeitpunkt dafür wäre günstig", so Zeger. Die Datenschutzkommission (DSK) sei aufgrund ihrer personellen Zusammensetzung nicht dazu in der Lage, einen wirksamen Datenschutz für die Bürger sicherzustellen, meint der ARGE-Daten-Obmann: "In der DSK sitzen nebenberuflich Interessenvertreter der AK, der WKÖ und des Bundes, die sicherstellen, dass der Datenschutz in ihren Bereichen nicht allzu schmerzhaft eingehalten wird."