Niederlage für Mac-Klonhersteller Psystar
Psystar, Hersteller von unautorisierten Nachbauten von Apple-Rechnern, musste vor einem US-Gericht in Kalifornien eine schwere Niederlage gegen Apple einstecken.
Das Gericht erklärte in seinem Urteil, dass Psystar Apples exklusive Rechte zur Vervielfältigung, Verteilung und Modifizierung seines Betriebssystems OS X verletzte.
Das Urteil betrifft Mac OS X Leopard (10.5). Vor einem Gericht in Florida streiten Apple und Psystar auch noch über Snow Leopard (10.6).
Apples Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) für sein Betriebssystem Mac OS X limitiert dessen Nutzung auf Apple-Rechner und untersagt zudem die Veränderung des Boot-ROM-Codes. Weiters darf die Software laut EULA nur maximal einmal und dann vollständig übertragen werden.
Verletzung der EULA
Im Urteil führt das Gericht aus, dass Psystar mehrmals gegen diesen Vertrag verstieß. Der Hersteller habe eine Kopie von Mac OS X gekauft und diese dann adaptiert für die Installation der ausgelieferten Rechner genutzt. Dazu habe Psystar den Bootloader geändert und Kernel Extension Files entfernt beziehungsweise durch eigene ersetzt. Psystar habe all das ohne Einwilligung Apples gemacht, so das Gericht, und damit gegen Apples Copyright verstoßen. Das Urteil sieht keine einstweilige Verfügung gegen Psystar vor, weil Apple offenbar keine beantragt hat.
Der Streit in Kalifornien ist mit dem vorläufigen Urteil (Summary Judgement) noch nicht beendet, da Apple noch weitere Punkte, unter anderem Verletzung des Markenrechts, geltend macht. Der Prozess soll im Jänner 2010 starten.