Lieferstopp an Händler nach Angebot auf eBay
Oberlandesgerichtsurteil für Auswahlkriterien von Herstellern
Ein Hersteller von hochwertiger Markenware darf die Lieferung an einen Händler stoppen, wenn dieser die Ware anders als vereinbart über ein Internet-Auktionshaus wie eBay verkauft. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in Deutschland entschieden. Wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht, hatte der Hersteller von Schultaschen und Rucksäcken der Marken Scout und 4YOU in seinen Auswahlkriterien für "zugelassene Vertriebspartner" den Verkauf über eBay und andere Auktionsformate im Internet ausgeschlossen. Eine Händlerin, die trotz Abmahnung die Produkte einzeln über eBbay verkaufte, wurde deshalb nicht mehr beliefert. Dagegen klagte sie und verlor vor dem OLG.
Nach Ansicht des Kartellsenats verstoßen die Auswahlkriterien nicht gegen kartellrechtliche Vorschriften. Die Entscheidung des Herstellers und Markeninhabers, die Produkte auf dem Markt als hochpreisige Qualitätsware zu positionieren, sei grundsätzlich zu respektieren. Der von der Klägerin praktizierte Einzelvertrieb über eBay sei mit den Auswahlkriterien nicht zu vereinbaren. Die Revision wurde nicht zugelassen.
(APA/dpa)