France Telecom muss Staatshilfe zurückzahlen

EU-GERICHT
30.11.2009

Rund eine Milliarde Euro

Ein EU-Gericht hat France Telecom zur Rückzahlung von Staatshilfen in Höhe von rund einer Milliarde Euro verdonnert. Das Gericht wies in erster Instanz am Montag eine Beschwerde der französischen Regierung und des Telekomkonzerns zurück und gab damit der EU-Kommission Recht, wonach die Zahlung von staatlichen Hilfen zwischen 1994 und 2002 gegen EU-Recht verstoßen habe.

Die Kommission hatte bereits 2004 von der drittgrößten Telefongesellschaft Europas gefordert, zwischen 800 Millionen und 1,1 Milliarden Euro plus Zinsen zurückzuzahlen. Ein Kommissionssprecher sagte, über den genauen Betrag, den der Konzern berappen müsse, sei noch nicht entschieden worden. France Telecom kann vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das Urteil in Berufung gehen.

(Reuters)