© chipkarte.at, Ausschnitt aus der neuen E-Card mit eingeprägtem SV-Kennzeichen in Braille-Schrift

Neue E-Card mit Blindenschrift vorgestellt

GESUNDHEIT
01.12.2009

Der Versand der neuen E-Card mit Blindenschrift startet am 9. Dezember. Im kommenden Jahr werden dann insgesamt rund 4,6 Mio. Karten ausgetauscht. Die neuen Karten wurden am Dienstag vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger sowie dem Blindenverband und dem Behindertenverband der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die neue Generation der E-Card hat ein neues Merkmal: In deutlich spürbarer Braille-Blindenschrift werden die Buchstaben "SV" auf der Oberfläche der Karte aufgebracht. So ist die E-Card für Menschen mit Seheinschränkungen von allen anderen Karten mit einem Griff leicht zu unterscheiden.

Die Präsidenten des Blinden- und Sehbehindertenverbandes, Gerhard Höllerer, sowie des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes, Michael Svoboda, sprachen von einem "Riesen-Meilenschritt" für mehr Barrierefreiheit und plädierten dafür, auch auf anderen Karten Aufdrucke in Blindenschrift anzubringen. Laut Behindertenbericht 2008 leben in Österreich derzeit rund 318.000 Menschen mit einer dauerhaften Sehbeinträchtigung.

Ab 9. Dezember werden alle Karten nur noch in der neuen Version ausgegeben. Für 2010 werden etwa vier Mio. E-Cards ausgetauscht, weil die Gültigkeit der europäischen Krankenversicherungskarte auf der Rückseite abläuft. Dazu kommen rund 600.000 weitere Neuausstellungen für Neugeborene, Zuwanderer und Menschen, die ihre Karte verloren haben oder weil sie defekt ist.

Keine automatische Zusendung für Sehbehinderte

Der Austausch der Karte im Jahr 2010 betrifft vor allem alle Menschen, die bei der Ausgabe der ersten Karte vor fünf Jahren unselbstständig erwerbstätig waren und seither keine neue Karte bekommen haben. Jene Personen, deren europäische Krankenversicherungskarte über das Jahr 2010 hinaus gültig ist, erhalten keine neue Karte. Das betrifft u. a. auch Pensionisten. Sehbehinderte werden die neue Karte nicht automatisch zugeschickt bekommen, wenn sie noch nicht abgelaufen ist. Sie müssen diese beim Hauptverband anfordern.

Die Versicherten erhalten ihre neue E-Card spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der europäischen Krankenversicherungskarte. Die neue Karte ist dann sofort verwendbar, die alte wird durch die Neuausstellung ungültig und kann vernichtet und mit dem Hausmüll entsorgt werden.

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Aus der Politik kommen regelmäßig Forderungen danach, die E-Card mit Fotos oder anderen Identifikationsmerkmalen auszustatten. Der häufig unterstellte Missbrauch der Karte hält sich nach Auskunft der Versicherer jedoch in sehr engen Grenzen. Allein die Aufbringung von Fotos auf die E-Cards würde mindestens 18 Millionen Euro kosten.

Sicherung durch Ausweis

Wie bisher enthält auch die neue E-Card keine medizinischen Daten, sie ist der persönliche Schlüssel zum Gesundheitssystem. Zusätzlich zur Blindenschrift ist die Karte auch für den Einsatz als Bürgerkarte geeignet. Auch für das elektronische Rezept und den geplanten elektronischen Gesundheitsakt ist die E-Card erforderlich.

Ein Foto des Inhabers wird es auf der neuen E-Card nicht geben. Der für das Projekt zuständige Generaldirektor-Stv. des Hauptverbandes, Volker Schörghofer, und der Vorstandsvorsitzende Hansjörg Schelling begründeten dies damit, dass der Aufwand zu groß wäre. Zur Verhinderung von Missbrauch soll mit der Verwendung der E-Card eine Ausweiskontrolle durchgeführt werden.

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Behandlung auch ohne Ausweis

Ein Pilotversuch im Wiener AKH sei dafür positiv verlaufen. Auch in anderen Spitälern werde das jetzt schon so gehandhabt. Mit den niedergelassenen Ärzten wird derzeit eine entsprechende Vereinbarung verhandelt. Schörghofer betonte, dass bisher "kein signifikanter Missbrauch" mit der E-Card festgestellt worden sei. Die Wiener Spitäler verlangen ab Mittwoch die Vorlage eines Lichtbildausweises.

Personen ohne Ausweis werden von den Spitälern nicht abgewiesen. Dass der Ausweis nicht vorgezeigt wurde, wird aber in den Aufnahmedokumenten notiert. Als Identitätsnachweis gelten Reisepass, Personalausweis oder Führerschein.

(APA)