Bandion-Ortner denkt über Netzsperren nach

KONTROLLE
01.12.2009

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hat am Dienstag in Brüssel betont, dass es beim Kampf gegen die Kinderpornografie "keine Denkverbote" geben dürfe.

Der Schutz der Kinder müsse Vorrang vor der Meinungsfreiheit haben, betonte sie beim EU-Justizministerrat zu Überlegungen, notfalls auch Websites in diesem Bereich zu sperren. Andererseits habe das Pilotprojekt in Deutschland gezeigt, dass es offenbar technische Probleme gebe, weil man Internet-Sperren für Kinderpornos "so leicht umgehen kann", bedauerte sie.

Probleme in Deutschland

In Deutschland gab es allerdings nicht nur technische Probleme in der Umsetzung des Zugangserschwerungsgesetzes, das von CDU und SPD noch im letzten Bundestagswahlkampf verabschiedet worden war. Bürgerrechtler liefen Sturm dagegen, dass mit dem Bundeskriminalamt (BKA) eine Polizeibehörde die Macht darüber erhalten würde, eine geheime zentrale Liste mit zu sperrenden Websites zu erstellen, die von den Providern übernommen werden muss. Eine richterliche Kontrolle findet dabei nicht statt, der Vorgang hätte durch den Bundesdatenschutzbeauftragten überwacht werden sollen, der diese Rolle allerdings öffentlich ablehnte.

Kritiker wie der AK Vorrat, die Plattform Netzpolitik.org und der CCC treten dafür ein, dass die Kinderporno-Inhalte nicht einfach nur gesperrt, sondern aus dem Netz gelöscht werden und die Hersteller effizient von den Behörden verfolgt werden sollen.

Das mit heißer Nadel unter der Ägide der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) gestrickte Gesetz wurde von der neuen CDU-FDP-Koalition in eine einjährige Warteschleife geschickt. In den kommenden Monaten sollen BKA und Provider gemeinsam erproben, ob es nicht effizienter ist, die Kinderporno-Anbieter selbst zu jagen und die inkriminierten Inhalte aus dem Netz zu löschen, anstatt einfach Filterlisten einzusetzen. Zuletzt hatte Bundespräsident Horst Köhler (CDU) seine Unterschrift unter das Gesetz verweigerte, da nicht sicher ist, wie das im Koalitionsvertrag vereinbarte Moratorium rechtskonform umgesetzt werden kann.

Gesetze bereits verschärft

Sie zeigte sich jedenfalls erfreut, dass Spanien als Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2010 den Kampf gegen die Kinderpornografie weiterführe. In Österreich gebe es schon sehr gute Instrumente und einen guten Rechtsschutz, beispielsweise durch das zweite Gewaltschutzpaket mit einem Tätigkeitsverbot in bestimmten Bereichen für verurteilte Straftäter. Mit dieser Novelle wurde auch der "bewusste Konsum" von Kinderpornos in Österreich strafbar.

Als Vorreiter fungiere Österreich neben Deutschland auch beim elektronischen Justizportal. Dieses hätte am 15. Dezember 2009 starten sollen, doch gebe es Probleme bei der damit beauftragten Firma. Nun soll der Startschuss für den elektronischen Zugriff beim Insolvenzregister, dem Grundbuch oder dem Firmenbuch Mitte 2010 fallen. Für die Richter sei das ideal. Stolz zeigte sich Bandion-Ortner darüber, dass "wir ganz vorn dabei sind und zuletzt unter 259 Projekten beim E-Government-Award mit dem elektronischen Mahnverfahren den ersten Preis" gewannen.

(APA/futurezone)