Landwirtschaft bremst Telekom-Gesetz
Der Hauptgrund, warum die Novelle zum Telekom-Gesetz nicht, wie vorgesehen, den Ministerrat am Dienstag passiert hat, ist offenbar eine Forderung der Landwirtschaftskammern nach gestaffelten Zahlungen pro Handymast an die Anrainer.
Zusätzlich zur Miete für Handymasten zahlen die Mobilfunkbetreiber auch Entschädigungen an jene Grundstückseigner, über deren Besitz die erforderlichen Festnetz- und Stromleitungen zum Masten hin verlegt werden.
Laut Mobilfunkern fordern die Landwirtschaftskammern nun, dass diese Entschädigungen erneut fällig werden, wenn bestehende Handymasten mit UMTS aufgerüstet werden bzw. wenn ein weiterer Mobilfunker denselben Masten nützt.
"Es ist für uns schlicht unverständlich", sagt Klaus Steinmaurer, Leiter der Rechtsabteilung von T-Mobile Österreich, zur fuZo, "dass man hier zwei Mal abkassieren will. Wir sind Mobilfunkbetreiber und keine Melkkühe." Bei den betreffenden Zahlungen handle es sich um klar ausgewiesene Entschädigungen für Verdienstentgänge, Flurschäden etc. , die beim Eingraben von Leitungen nun einmal entstünden. Diese sollten nun offenbar in permanente Zahlungen umgewandelt werden. Das wollen die Telekom-Betreiber keinesfalls akzeptieren.
Telekom-Gesetz kommt in den MinisterratWie es weitergeht
Anfragen der futureZone bei Landwirtschaftskammer und Ministerium sind im Laufen, eine Story mit dem Standpunkt der Landwirtschaft erscheint Mittwochmittag.
Nunmehr ist der nächste Ministerrat kommende Woche als Termin geplant. Ob dieser jedoch nach der bereits monatelangen Anlaufzeit wirklich halten wird, werden die kommenden Tage zeigen. Laut Infrastrukturministerium geht es nur noch "um Detailabklärungen".
Optimistische Schätzungen gehen selbst bei einem Termin nächste Woche noch davon aus, dass der 24. Juli als Terminvorgabe der EU eingehalten werden kann. Der letzte Bundesrat vor der Sommerpause am 24. Juli bleibt dafür die letzte Möglichkeit.
Sollte das neue TKG gemäß EU-Vorgabe in Österreich nicht bis zum 24. Juli 2003 verabscheidet werden, drohe ein Vertragsverletzungsverfahren der EU, so Wolf-Dietrich Grussmann von der EU-Kommission.
Vorgabe der EU
Das neue TKG soll laut EU-Vorgaben einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen und einheitliche Rechtssicherheit bringen.
Der Telekom-Markt soll laut neuem TKG künftig in 18 statt bisher vier Teilmärkte gegliedert werden, erlaubt werden künftig die Übertragung von Mobilfunkfrequenzen und die Mitnahme der Telefonnummer bei Betreiberwechsel [Nummernportabilität].
Die von den Betreibern seit Jahren geforderte Neuregelung des gerichtlichen Instanzenzugs bringt das neue TKG hingegen nicht, ebenso wenig wie die von der Telekom Austria [TA] erhoffte Lockerung der Regulierung für die Telefontarife.