Warnung vor ausufernden Polizeidatenbanken

KONTROLLE
07.12.2009

EU-Datenschützer Peter Hustinx hat präzisere Regeln für die neue Zentralagentur für EU-Polizeidatenbanken gefordert. Diese dürfe nicht den Polizeibehörden selbst unterstellt sein.

Der oberste EU-Datenschützer (EDPS) veröffentlichte am Montag eine Stellungnahme zur Etablierung einer zentralen Agentur für die Verwaltung von EU-Polizeidatenbanken. Die Stellungnahme bezieht sich auf einen Vorschlag der EU-Kommission vom 24. Juni über die Einrichtung einer zentralen Agentur zur Verwaltung des Schengen-Informationssystems SIS II, des Visa-Informationssystems VIS sowie der Fingerabdrucksdatenbank Eurodac.

Hustinx spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass der Betrieb dieser Datenbanken von einer einzelnen Agentur übernommen werde. Beispielsweise könnten so Fragen der rechtlichen Verantwortlichkeit leichter geklärt werden. Er warnt allerdings eindringlich vor Risiken, die bisher von der Kommission noch nicht ausreichend angesprochen worden seien.

Trennung von Europol und Frontex

So lehnt Hustinx die von der Kommission unter anderem evaluierte Option ab, dass die zentrale Agentur unter dem Kommando der EU-Polizeibehörde Europol oder der Grenzsicherungsagentur Frontex stehen solle. Sowohl Europol als auch Frontex hätten ein starkes eigenes Interesse an den Daten in den verschiedenen IT-Großsystemen, so dass es hier schnell zu Verstößen gegen den Datenschutz kommen könne. Er empfiehlt daher, eine unabhängige Agentur zur Verwaltung der Daten einzurichten, die selbst keinerlei Interesse an den von ihr administrierten Informationen habe.

Weiters warnt der EDPS vor einer schleichenden Ausweitung der Kompetenzen dieser zentralen Agentur. So könne laut dem derzeitigen Vorschlag die Kommission alleine über die Einrichtung neuer IT-Großsysteme entscheiden. Auch der Begriff des IT-Großsystems selbst sei nicht ausreichend definiert. Hustinx drängt hier die europäischen Gesetzgeber zu mehr Präzision in den Formulierungen sowie zur Einhaltung der in den Verträgen von Nizza und Lissabon vorgesehenen Gesetzgebungsprozesse. Auch das Mitspracherecht des EDPS solle durch präzisere Formulierungen in der vorgeschlagenen Richtlinie gestärkt werden.