D: Telekoms müssen Daten weiter speichern
Strafverfolgung laut Gericht wichtiger als Kosten
Telekomunternehmen in Deutschland müssen vorerst weiter Verbindungsdaten zur Strafverfolgung auf Vorrat speichern, obwohl die Kostenübernahme durch den Bund für die nötige Technik noch nicht geklärt ist. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin in einem am Montag veröffentlichten Beschluss und hob damit vier gegenteilige einstweilige Anordnungen der Vorinstanz auf.
Finanzielle Interessen der Provider weniger wichtig
Nach Ansicht der Richter rechtfertigen es die Zweifel an der Kostenreglung nicht, die zwingende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig auszusetzen. Nach Ansicht der Richter überwiegen bei einem einstweiligen Stopp der Datenspeicherung die Nachteile für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr schwerer als die finanziellen Interessen der Telekommunikationsunternehmen.
Die Verwaltungsrichter entschieden damit nicht über die grundsätzliche Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung. Damit wird sich das Bundesverfassungsgericht in einer mündlichen Verhandlung am 15. Dezember befassen.
(APA/AFP)