Regierung bringt Datenschutznovelle durch

NATIONALRAT
10.12.2009

Verfassungsbestimmungen herausgelöst, ARGE Daten protestiert

Die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung ist Donnerstagabend im Nationalrat erwartungsgemäß gescheitert. Die Opposition machte die Ankündigung wahr, dieser Zweidrittelmaterie nicht zuzustimmen.

Bei der Datenschutznovelle ließ es die Koalition gar nicht erst dazu kommen: Per Abänderungsantrag wurden die Verfassungsbestimmungen herausgelöst - so dass für den Rest die einfache SPÖ-ÖVP-Mehrheit reichte. Damit wurde u. a. die Regelung zur Videoüberwachung vom Nationalrat beschlossen.

Werner Herbert (FPÖ) und Christoph Hagen (BZÖ) zeigten sich eigentlich einverstanden mit dem Entwurf, betonten aber, dass ihre Parteien entsprechend dem Oppositionsabkommen Verfassungsänderungen nicht zustimmten. Die Grünen lehnten auch die Vorlage an sich ab. Justizsprecher Albert Steinhauser kritisierte, dass mit ihnen nie darüber gesprochen worden sei.

Neuer Anlauf geplant

Johann Maier (SPÖ) bedauerte, dass es keine Einigung über die erste umfassende Datenschutznovelle seit 2000 gebe. Da keine Zweidrittelmehrheit zu erwarten war, brachte er den SPÖ-ÖVP-Abänderungs- bzw. -Zusatzantrag ein, mit dem die Verfassungsbestimmungen aus dem Entwurf herausgelöst wurden.

Das sind unter anderem die neue Formulierung des Grundrechts auf Datenschutz und die einheitliche Zuständigkeit des Bundes für die Gesetzgebung und Vollziehung in diesem Bereich. Hier werde man einen neuen Anlauf versuchen, erklärte Maier gegenüber der APA. Denn auch aus europarechtlichen Gründen sei eine Korrektur nötig. Auch einige Aspekte des Arbeitnehmerdatenschutzes, beispielsweise die von der SPÖ beabsichtigte Einführung eines Datenschutzbeauftragten in den Betrieben, konnten in dieser Novelle nicht berücksichtigt werden.

Heribert Donabauer (ÖVP) begrüßte u. a., dass erstmals die Videoüberwachung geregelt und der Rechtsschutz verbessert werde. Das tat auch Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ): Es sei gelungen, eine ausgewogene Regelung zwischen den unterschiedlichen Interessensphären zu finden, war er überzeugt.

Scharfer Protest der ARGE Daten

ARGE-Daten-Obmann Hans Zeger hatte die Novelle des Datenschutzrechts bereits im Vorfeld der Abstimmung scharf als unzureichend und "verpfuscht" kritisiert. Auch diese Reform bringe keine unabhängige Datenschutzbehörde, so Zeger.

Die Bestimmungen zur Videoüberwachung bezeichnete er als "Murks": "Statt wie in Deutschland schon vor Jahren erfolgt jede Form von persönlicher Bildaufzeichnung zu regeln, erfasst die DSG-Novelle nur systematische, in identifizierender Absicht vorgenommene Videoüberwachung mit zahlreichen Ausnahmeregelungen. Damit wären Phänomene wie Google Street View, touristische Web-Kameras, aber auch von immer mehr Personen in ihrem Auto montierte Kameras zur privaten Verkehrs- und Unfallüberwachung wieder nicht geregelt."

(APA/futurezone)