Kritik an zentraler Einkommensdatei

DEUTSCHLAND
12.12.2009

Bundesdatenschutzbeauftragter fordert Nachbesserungen

In Deutschland hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar einem Zeitungsbericht zufolge Nachbesserungen an der ab Jänner geplanten zentralen Speicherung von Arbeitnehmerdaten gefordert.

Bei dem Projekt "Elena" (Elektronischer Entgeltnachweis) würden höchst sensible Daten abgefragt und damit die Grenze der Zulässigkeit überschritten, sagte Schaar der Zeitung "Thüringer Allgemeine" (Samstag-Ausgabe). Der Datenschutzbeauftragte forderte den Gesetzgeber auf, den Datensatz noch einmal zu überarbeiten.

Informationen über Fehlzeiten am Arbeitsplatz

Bei "Elena" sollen die Arbeitgeber von Anfang nächsten Jahres an schrittweise Daten über Beschäftigungsdauer und Einkommen ihrer Mitarbeiter an einen zentralen Datenspeicher senden. Ab 2012 sollen die Sozialbehörden dann auf Basis dieser Daten Leistungen auszahlen oder verweigern.

Geplant sei nach den Worten Schaars zum Beispiel die Speicherung der Teilnahme an rechtmäßigen oder illegalen Streiks oder ob Fehlzeiten am Arbeitsplatz berechtigt oder unberechtigt eingetreten sind. "Damit habe ich doch größte Probleme. Bisher tauchen solche Informationen auf Gehaltsbescheinigungen nicht auf und ihre generelle Speicherung in einer zentralen Datei ist weder gesetzlich geboten noch wäre sie verfassungsrechtlich zulässig", sagte Schaar.

Generelle Speicherung "bedenklich"

Auch die Speicherung von Abmahnungen im Falle von Kündigungen halte er für höchst bedenklich. Dass etwa die Bundesagentur für Arbeit die Daten benötige, um im Einzelfall Sperrzeiten zu verhängen, rechtfertige keinesfalls, solche Informationen generell zu speichern.

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(dpa)