DSR-Stellungnahme zu Data-Retention vertagt
Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung auf Mitte Jänner verschoben
Der beim Bundeskanzleramt eingerichtete Datenschutzrat ist mit dem am 20. November in Begutachtung geschickten Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) weiterhin nicht zufrieden. Die Novelle des Infrastrukturministeriums müsse noch gemeinsam mit den dafür notwendigen Änderungen der Strafprozessordnung und des Sicherheitspolizeigesetzes diskutiert werden, hieß es in einer Aussendung nach der Sitzung am Montag.
Bei der Vorratsdatenspeicherung - geplant ist eine Speicherung von Telekom- und Internet-Verbindungsdaten sämtlicher Bürger über sechs Monate - handle es sich um eine "höchst sensible Grundrechtsmaterie", warnt der Vorsitzende des Datenschutzrats, Johann Maier (SPÖ). Die Maßnahme stelle eine "anlasslose, verdachtsunabhängige und undifferenzierte Speicherung des Telekommunikationsverhaltens der Gesamtbevölkerung" dar, die als "unverhältnismäßige Maßnahme einzustufen und mit der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar sei".
Warten auf Justiz- und Innenministerium
Da noch keine konkreten Vorstellungen und Wünsche der ebenfalls zuständigen Ministerien für Justiz und Inneres vorliegen würden, will der Datenschutzrat erst Mitte Jänner eine endgültige Stellungnahme zum Gesetzesentwurf beraten und beschließen. Der Gesetzesentwurf wurde am 20. November offiziell zur Begutachtung bereitgestellt. Die Begutachtungsfrist beträgt acht Wochen. Laut Auskunft des federführenden Infrastrukturministeriums gegenüber ORF.at läuft die Frist bis zum 15. Jänner. Danach werden die Änderungswünsche eingearbeitet. Im Februar soll das Gesetz dann im Ministerrat behandelt werden.
Das Justizministerium muss noch festlegen, ab welchem Strafmaß auf die Vorratsdaten zugegriffen werden darf. Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) hat den vom Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte verfassten Entwurf bereits als "wenig praktikabel" kritisiert. Das Innenministerium will, dass die Polizei auch auf die Internet-Verbindungsdaten zugreifen können soll, ohne dass eine Straftat vorliegt, also präventiv.
FPÖ-Konsumentensprecher Gerhard Deimek forderte Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) zudem auf, die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung bis auf weiteres nicht umzusetzen, da in Rumänien das Verfassungsgericht die Umsetzung verboten habe. In Deutschland findet am Dienstag eine Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Dort hatten über 34.000 Bundesbürger gegen die Umsetzung der Data-Retention-Richtlinie eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
(APA/futurezone)