Google beugt sich Schweizer Forderungen

STREET VIEW
18.12.2009

Vorerst keine weiteren Veröffentlichungen in Street View

Der Internet-Dienstleister Google und der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür haben sich am Mittwoch auf bestimmte Regeln für Googles Online-Dienst Street View geeinigt. Thür hatte Google wegen Street View vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt, das Urteil steht noch aus.

Google habe sich bereiterklärt, bis zu einem rechtskräftigen Urteil keine weiteren Bilder aus der Schweiz in Street View oder seinen anderen Diensten hochzuladen, gab Thür in einer Erklärung bekannt. Google verpflichtet sich zudem, das Urteil zu akzeptieren und anzuwenden.

Google darf weiter fotografieren

Im Gegenzug ist Google berechtigt, auf eigenes Risiko weiter Kamerafahrten in der Schweiz durchzuführen. Die Bilder dürfen bis zum Urteil aber ebenfalls nicht hochgeladen werden, müssen bei Google bleiben und dürfen nicht für personenbezogene Zwecke oder Produkte verwendet werden.

Bei weiteren Kamerafahrten wird Google mindestens eine Woche im Voraus darüber online informieren, in welchen Bezirken oder Umkreise und in welchen Städten Fotografien geplant sind.

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