Zentrale Einkommensdatenbank gestartet

Deutschland
01.01.2010

60 Millionen "elektronische Entgeltnachweise" pro Jahr

Seit dem 1. Jänner sind die deutschen Arbeitgeber verpflichtet, die Einkommensdaten ihrer Mitarbeiter einer zentralen Speicherstelle namens ELENA ("elektronischer Entgeltnachweis") zu melden. Basis des neuen Projekts ist das ELENA-Verfahrensgesetz, das im März 2009 in Kraft trat.

Rund drei Millionen Arbeitgeber stellen in Deutschland jährlich etwa 60 Millionen Einkommensbescheinigungen auf Papier aus. Ihre Mitarbeiter können diese Nachweise vor Gericht oder bei einer Behörde vorlegen, um die Voraussetzungen für bestimmte Leistungen nachzuweisen.

Sensible Daten

Stattdessen sollen die Arbeitgeber jetzt ihre Daten an eine zentrale Speicherstelle übermitteln. Der Bürger bekommt eine Signaturkarte, die seine Daten enthält, und kann diese dann bei Behördengängen vorlegen, wie der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar auf seiner Website erläutert.

Schaar steht dem Projekt kritisch gegenüber. Der Bundesdatenschutzbeauftragte bemängelte schon Mitte Dezember, dass auch höchst sensible Daten gesammelt würden.

So sei etwa die Speicherung der Teilnahme an rechtmäßigen oder illegalen Streiks geplant sowie, ob Fehlzeiten am Arbeitsplatz berechtigt oder unberechtigt eingetreten sind. Auch Gewerkschaften übten Kritik an ELENA.

(futurezone/APA)