© Bild: APA/Peer Grimm, Überwachungskamera

Polizeizugriff auf Verkehrsüberwachung

forderung
13.01.2010

Der niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) hat sich dafür ausgesprochen, die Videoüberwachung der ASFINAG auf Autobahnen für die Verbrechensbekämpfung verfügbar zu machen. Er "sehe überhaupt nicht ein", warum das nicht der Fall sein soll, so Pröll.

Es sei "höchste Zeit für eine gesetzliche Regelung", verlangte Pröll am Mittwoch bei einer Arbeitsklausur der Volkspartei Niederösterreich in Groß-Enzersdorf.

Es sei ihm bewusst, dass er einen "kritischen Punkt" anspreche, so Pröll auf der Pressekonferenz. Gleichzeitig verwies er jedoch darauf, dass es im Bundesland "einige Sorgen" insbesondere im Zusammenhang mit Einbruchsdiebstählen in Wohnhäuser und Wohnungen gebe. Derartige Taten mit einem Anstieg von bis zu 30 Prozent würden wiederum bevorzugt entlang von Hauptverkehrsrouten verübt.

Zugriff auf "Öffi"-Überwachung

Pröll verwies auch darauf, dass die ÖBB und die Wiener Linien "ähnliche Systeme" wie die ASFINAG hätten, die im Notfall der Exekutive sehr wohl verfügbar zu machen seien.

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Autobahnen würden in der Folge als Fluchtstrecken dienen. Dort gebe es zahlreiche Kameras der ASFINAG, die jedoch nicht zur Verbrechensbekämpfung herangezogen bzw. mit dem Computersystem des Innenministeriums verbunden sein dürften.

"Datenschutzbedenken natürlich ausräumen"

Der Landeshauptmann erinnerte daran, dass das von ihm angesprochene Thema bereits 2008 unter dem damaligen Verkehrsminister Werner Faymann (SPÖ) Gegenstand einer Initiative gewesen sei, jedoch "null Ergebnis" gebracht habe.

Was die nun geforderte gesetzliche Regelung angehe, müssten "natürlich Datenschutzbedenken ausgeräumt" werden, ebenso müsse "Missbrauch ausgeschlossen" sein.

"Keine Aufzeichnungen"

Die ASFINAG erteilte dem Vorschlag des niederösterreichischen Landeshauptmannes eine Absage. "Wir verwenden die Kameras für Betriebsthemen wie Staubeobachtung, Unfälle oder Schneeräumung", sagte eine ASFINAG-Sprecherin zu ORF.at. Die Qualität der Kameras sei "nicht so gut, um sie für solche Zwecke verwenden zu können". Die Kameras seien auch nicht flächendeckend installiert. Darüber hinaus werde nicht aufgezeichnet, so die Sprecherin weiter.

22. StVO-Novelle

Die gesetzlichen Grundlage für die Videoüberwachung der ASFINAG wurde im Zuge der 22. StVO-Novelle im März 2009 geschaffen.

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Strenge Auflagen für ASFINAG-Überwachung

2009 wurden im Rahmen der Novelle der Straßenverkehrsordnung [StVO] strenge Auflagen für die bei der Verkehrsüberwachung gewonnen Daten festgelegt.

"Ermittelte Daten dürfen ausschließlich für die Identifizierung des Fahrzeuges oder des Verkehrsteilnehmers verwendet werden, und zwar ausschließlich für Zwecke des Verwaltungsverfahrens", so der Gesetzestext. "So weit die bildgebende Erfassung von Personen außer dem Fahrzeuglenker technisch nicht ausgeschlossen werden kann, sind diese Personen unverzüglich in nicht rückführbarer Weise unkenntlich zu machen."

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(APA/futurezone)