Erste Einsprüche wegen E-Votings abgelehnt
An sieben österreichischen Universitäten wurden Einsprüche wegen Mängeln beim erstmals eingesetzten E-Voting bei der Wahl zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) abgelehnt. Für Fragen zur Verfassungsmäßigkeit und zum Datenschutz bei der elektronischen Stimmabgabe erklärten sich die Wahlkommissionen nicht zuständig.
Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) blitzten mit ihren Einsprüchen an sieben Unis ab. Auch der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) erhielt in drei von neun Fällen negative Bescheide, die Fachschaftslisten (FLÖ) rechnen ebenfalls damit, mit ihren vier Einsprüchen gegen E-Voting nicht durchzukommen.
Die Bescheide können auf der GRAS-Webseite eingesehen werden:
Konkret lehnten die Wahlkommissionen an der Uni Graz, der Technischen Universität Graz, der Universität Innsbruck, der Universität Linz, der Wirtschaftsuniversität Wien, der Veterinärmedizinischen Universität Wien und der Universität für Bodenkultur in Wien die Wahlanfechtungen wegen des E-Votings ab.
Insgesamt 31 Einsprüche
Bisher wurde lediglich von der Uni Wien eine Aufhebung angekündigt. Auch an der Universität Salzburg wird damit gerechnet. Insgesamt gab es gegen die ÖH-Wahl vom vergangenen Mai 31 Einsprüche, an 14 Unis wurde das Ergebnis angefochten.
Eingebracht wurden die Einsprüche wegen Mängeln beim E-Voting, etwa des Fehlens der Kurzbezeichnungen der Fraktionen auf dem elektronischen Stimmzettel. Dieses stellt zwar aus Sicht der Wahlkommissionen einen "Verfahrensfehler" dar, heißt es wortident in den der GRAS am Donnerstag zugestellten Bescheiden. Es sei jedoch nicht davon auszugehen, dass jemand "durch das Fehlen der Kurzbezeichnung derartig verwirrt war, dass er oder sie tatsächlich nicht wusste, was er oder sie gewählt hatte".
Außerdem sei der Fehler "lediglich" beim elektronischen Stimmzettel und nicht bei der Papierwahl aufgetreten. Da es sich beim E-Voting um einen "zusätzlichen Wahlkanal" handle, hätte für potenziell verwirrte Wähler daher die Möglichkeit bestanden, die Wahl abzubrechen und die Stimme auf Papier abzugeben. Nachdem vom Fehlen der Kurzbezeichnungen zudem alle Fraktionen gleichermaßen betroffen waren, könne nicht davon gesprochen werden, dass "insbesondere hierdurch die Mandatsverteilung beeinflusst werden konnte".
"Für Datenschutz nicht zuständig"
In der Frage der angeblichen Verfassungswidrigkeit und mangelnden Datenschutzes erklärten sich die Kommissionen für nicht zuständig. Ihnen obliege es nicht, "über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen zu befinden" oder darüber zu entscheiden, ob die Gesetze und Verordnungen zum E-Voting "im Widerspruch zum Datenschutzrecht stehen", reagierten die Wahlkommissionen auf die Kritik der GRAS. Gleichermaßen wurde auch bei der Abweisung der VSStÖ-Einsprüche argumentiert, so die Bundesvorsitzende Sophie Wollner.
Einsprüche angekündigt
Ihre Fraktion werde nun auf jeden Fall die negativen Bescheide beeinspruchen, so GRAS-Aktivistin Eva Pentz. Ziel sei es weiterhin, dass sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) als letzte Instanz mit E-Voting auseinandersetzen müsse. "Der VfGH soll bestätigen, was die GRAS von Anfang an sagt: E-Voting ist verfassungswidrig, es gefährdet das freie, geheime und persönliche Wahlrecht und damit einen Grundpfeiler der Demokratie." Auch Wollner hat Einsprüche ihrer Fraktion angekündigt.
(futurezone/APA)