© Fotolia/Manfred Steinbach, Autos durchfahren ein Verkehrsleitsystem auf einer Autobahn.

Videoüberwachung auf Autobahn bleibt Thema

ÖSTERREICH
14.01.2010

Der niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) hat am Donnerstag seine Forderung erneuert, die Videoüberwachung auf Autobahnen für die Verbrechensbekämpfung zu nutzen. Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) meinte, dass die nötige Grundlage im Sicherheitspolizeigesetz geschaffen werden müsse.

Pröll wiederholte bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bures seine am Mittwoch geäußerte Forderung an den Bund, für die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen zu sorgen, damit die Videoüberwachung auf den Autobahnen für die Verbrechensbekämpfung verfügbar gemacht werde.

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Pröll sprach das Thema schon am Mittwoch bei einer Arbeitsklausur der ÖVP Niederösterreich in Groß-Enzersdorf an.

Er werde sich diesbezüglich auch brieflich an Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) wenden, erklärte Pröll. Autobahnen dienten der Mobilität, "nicht als Fluchtwege für Kriminelle", so der Landeshauptmann. Es sei "sinnvoll und notwendig, der Polizei die Arbeit zu erleichtern". Und das "mit allen Möglichkeiten, die wir haben".

Bures: Regelung über SPG

Für Bures, die mit Pröll bei der Pressekonferenz eigentlich eine zwischen Bund, Land und ÖBB getroffene Grundsatzvereinbarung über die Finanzierung des Schienennahverkehrs vorstellte, ist das zwar grundsätzlich vorstellbar. Dazu müssten aber eben die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden - und zwar über das Sicherheitspolizeigesetz (SPG).

Es müssten alle möglichen Maßnahmen für mehr Sicherheit ergriffen werden, erklärte Bures. Sie merkte allerdings auch an, dass die Aufzeichnungen der ASFINAG zur Verkehrsüberwachung derzeit nicht gespeichert würden. Eine Ausnahme gebe es nur für Tunnels mit einer zweistündigen Speicherung aus Sicherheitsgründen.

Innenministerium: "Unterstützen jeden Vorschlag"

Laut Bures' Pressesprecherin ging Prölls Forderung zwar an die gesamte Bundesregierung, eigentlich habe er sie aber vor allem an Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) gerichtet. Deren Pressesprecher erklärte gegenüber ORF.at, dass das Innenministerium "jeden Vorschlag unterstützt, der gegen Kriminalität ist". Er müsse aber technisch und datenschutzrechtlich umsetzbar sein.

Anpassung von SPG und StVO nötig

Der heimische Autobahnbetreiber ASFINAG erklärte am Mittwoch auf Anfrage von ORF.at, dass die Qualität der derzeit genutzten Kameras für den von Pröll geforderten Zweck nicht gut ausreichend sei. Aktuell würden sie "für Betriebsthemen wie Staubeobachtung, Unfälle oder Schneeräumung" eingesetzt. Die Kameras seien auch nicht flächendeckend installiert. Darüber hinaus werde eben nicht aufgezeichnet, so die Sprecherin.

Darauf angesprochen, erklärte der Sprecher von Fekter, dass das dem Ministerium bewusst sei und man daher auch technische Möglichkeiten prüfen müsse. Wie genau eine solche Regelung umgesetzt werden müsste, konnte er ad hoc nicht sagen, meinte aber, dass wohl SPG und die erst jüngst novellierte Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend angepasst werden müssten.

StVO sieht derzeit klare Regeln vor

Laut der im März 2009 in Kraft getretenen StVO-Novelle dürfen bei der Verkehrsüberwachung ermittelte Daten "ausschließlich für die Identifizierung des Fahrzeuges oder des Verkehrsteilnehmers verwendet werden, und zwar ausschließlich für Zwecke des Verwaltungsverfahrens" - also nur bei Verkehrsdelikten. Und weiter: "Soweit die bildgebende Erfassung von Personen außer dem Fahrzeuglenker technisch nicht ausgeschlossen werden kann, sind diese Personen unverzüglich in nicht rückführbarer Weise unkenntlich zu machen."

Das SPG wurde 2007 abgeändert. Dabei hatten die Regierungsparteien in einer Nacht-und-Nebel-Aktion einen Abänderungsantrag eingebracht, mit dem der Polizei weitgehender Zugriff auf Handystandort- und IP-Daten ohne richterliche Kontrolle erlaubt wurde.

Anfang 2008 wurde im Verkehrsministerium bereits geprüft, Autobahnkameras für die Verbrechensbekämpfung zu nutzen. Das sei damals im Vorfeld der StVO-Novelle geschehen, so Bures' Pressesprecherin. Die Novelle wurde schießlich mit klaren Einschränkungen für Videoüberwachung verabschiedet.

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(APA/Nadja Igler)