Bures für EU-Prüfung der Vorratsdatenrichtlinie
Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) unterstützt die Forderung des Datenschutzrates nach einer Überprüfung der umstrittenen Vorratsdatenrichtlinie auf europäischer Ebene.
In einer Aussendung erklärt Bures, die für die Umsetzung der Vorratsdatenrichtlinie im Telekommunikationsgesetz zuständig ist, Justiz- und Innenministerin müssten die Überprüfung im zuständigen Rat für Justiz und Inneres, der die Richtlinie auch erlassen hat, auf die Tagesordnung bringen.
Eine nochmalige Behandlung auf EU-Ebene ist aus Sicht von Bures deshalb angebracht, weil nun der Lissabon-Vertrag in Kraft getreten ist, die Grundrechtecharta gilt und sich mittlerweile deutlich zeigt, dass mehrere Mitgliedsstaaten Schwierigkeiten mit der Umsetzung der Richtlinie haben.
Die Richtlinie sieht eine verdachtsunabhängige verpflichtende Speicherung von Verbindungsdaten (wer mit wem wann wie lange von wo aus kommuniziert hat) für mindestens sechs Monate vor.
Hintergrund: Wie der Datenschutzrat bereits angemerkt hat, ist im vorliegenden Gesetzesentwurf nur die Umsetzung im Telekommunikationsgesetz enthalten, nicht aber die Umsetzung im Sicherheitspolizeigesetz und in der Strafprozessordnung, für die Innenministerium und Justizministerium zuständig sind.
Sowohl das Innenministerium als auch das Justizressort wollen Zugriff auf die gesammelten Daten, die über den Entwurf hinausgehen.
"Mindestumsetzung nötig, um Pönale zu verhindern"
Bei der EU-Vorgabe zur Vorratsdatenrichtlinie handle es sich um eine "hochsensible Materie" und alle datenschutz- und grundrechtlichen Bedenken seien sehr ernst zu nehmen. Derzeit würden alle Stellungnahmen gewissenhaft bewertet und eingearbeitet.
Die Ministerin hält an einer Mindestumsetzung der EU-Richtlinie fest und wendet sich gegen eine Übererfüllung. "Wenn Innen- und Justizministerium weitere Instrumente zur Verbrechensbekämpfung für notwendig erachten, dann sind die in aller Sorgfalt zu diskutieren, aber nicht in das Telekommunikationsgesetz hineinzupacken", räumt Bures ein.
Die vom Ludwig Boltzmann Institut ausgearbeitete Mindestumsetzung sei notwendig, um ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU abzuwenden und Strafzahlungen der Republik Österreich zu verhindern.