ÖH-Wahl auch an Uni Salzburg aufgehoben
Nach der Universität Wien ist auch die Wahl zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) an der Universität Salzburg vom vergangenen Mai aufgehoben worden. Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) und der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) erneuerten ihre Kritik am erstmals durchgeführten E-Voting bei der ÖH-Wahl.
Doktorratsstudenten konnten am ersten Tag des dreitägigen Urnengangs an der Universität Salzburg nicht wählen, weil "die Wahladministration nicht funktioniert hat und auf das Wählervereichnis nicht zugegriffen werden konnte", teilte der Vorsitzende der Bundeswahlkommission, Bernhard Varga, am Montag mit: "Die ÖH-Wahlen an der Uni Salzburg mussten deshalb aufgehoben werden."
Kritik am E-Voting
VSStÖ und GRAS wiederholten am Montag ihre Kritik am E-Voting bei der ÖH-Wahl. Der Fehler sei passiert, weil in Zusammenhang mit der elektronischen Stimmabgabe ein elektronisches Wählerverzeichnis erstellt werden musste, kritisierte GRAS-Aktivistin Eva Pentz.
"Dass es bei diesen Wahlen zu so vielen administrativen Problemen im Wahlverlauf gekommen ist, liegt auch am E-Voting", zeigte sich die VSStÖ-Vorsitzende Sophie Wollner überzeugt: "Viele Wahlkommissionen waren mit der Husch-Pfusch-Aktion des Ministeriums überfordert. Andere Schwierigkeiten ergaben sich durch technische Probleme wie zum Beispiel die falschen Stimmzettel an der Uni Wien, die im elektronischen System nicht mehr verändert werden konnten." Sowohl VSStÖ als auch GRAS wollen die Rechtmäßigkeit des E-Votings vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüfen lassen.
ÖVP-Wissenschaftssprecherin Beatrix Karl wies hingegen Kritik am E-Voting zurück. Die an den Unis Wien und Salzburg festgestellten Mängel würden auf rein organisatorische und ablauftechnische Gründe in der Wahladministration zurückgeführt und hätten nichts mit der elektronischen Stimmabgabe zu tun, so Karl: "Das E-Voting bei den ÖH-Wahlen wurde korrekt durchgeführt."
Wahl auch an Uni Wien aufgehoben
An der Uni Wien war bereits im Dezember die Wahl wegen Schlampereien bei der elektronischen Stimmabgabe aufgehoben worden: Auf dem elektronischen Stimmzettel war der Listenname der Jungen Europäischen Studenteninitiative (JES) fehlerhaft, es fehlte das Wort "Europäische". Zudem fehlten auf dem Internet-Stimmzettel bei allen Fraktionen die Kurzbezeichnungen. Die Anfechtungen an allen anderen Unis blieben erfolglos.
Zwei Wochen Zeit für Berufung
Ein entsprechender Bescheid über die Aufhebung der Wahl an der Uni Salzburg wird nun allen wahlwerbenden Gruppen zugestellt. Ab Zustellung ist dann zwei Wochen Zeit für eine Berufung an die nächsthöhere Instanz, den Wissenschaftsminister. Dieser hat sechs Monate Zeit für seine Entscheidung, gegen die wiederum beim Verwaltungs- beziehungsweise Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingelegt werden kann. Sollte niemand gegen den Bescheid der Wahlkommission Berufung einlegen, muss die Wahl innerhalb von 60 Tagen wiederholt werden.
Bei der Wahl an der Uni Salzburg erreichten die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) die meisten Stimmen (36,4 Prozent), knapp gefolgt von der ÖVP-nahen AktionsGemeinschaft (AG) mit 33,2 Prozent, Dritter wurde der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) mit 16,6 Prozent. Alle drei Fraktionen fochten die Wahl an, wobei die AG ihr Rechtsmittel später allerdings zurückgezogen hat.
Keine Unterlagen
Der Bescheid über die Aufhebung der Wahl wird laut Varga im Lauf der Woche ergehen. Im Zuge der Anfechtung wollte die Bundeswahlkommission überprüfen, wie viele Personen an der Wahl gehindert wurden, um festzustellen, ob das Auswirkungen auf die Mandatsverteilung hatte. Das sei aber nicht gelungen, weil die lokale Wahlkommission an der Uni Salzburg keine Unterlagen vorlegte, so Varga.
Varga rechnet nicht damit, dass die Wahl tatsächlich innerhalb von 60 Tagen wiederholt werde. Das wäre nämlich mitten in der Inskriptionsfrist im März, wodurch die Erstellung eines Wählerverzeichnisses schwierig wäre. Wahrscheinlicher wäre ein Termin im Mai.
Einsprüche angekündigt
Aller Voraussicht nach wird es auch damit nichts: Mehrere Fraktionen haben bereits angekündigt, den Instanzenzug bis zu den obersten Gerichten gehen zu wollen, um das E-Voting generell zu Fall zu bringen. Über die Verfassungsmäßigkeit des E-Votings habe die Wahlkommission nicht entschieden, so Varga - die Behörde müsse ihre Entscheidung auf Basis der geltenden Gesetze treffen.
Bisher wurden ÖH-Wahlen zwar bereits aufgehoben. Eine Wiederholung des Urnengangs fand aber noch nicht statt, da aufgrund des Fristenlaufs immer die nächste reguläre Wahl "dazwischenkam". Nächster regulärer Wahltermin wäre im Mai 2011.
(futurezone/APA)