D: Kartellamt leitet Verfahren gegen Google ein

DEUTSCHLAND
19.01.2010

Verdacht der Benachteiligung eines Konkurrenten

Das deutsche Kartellamt hat ein Verfahren gegen Google eingeleitet. Die Wettbewerbshüter haben den US-Internet-Konzern aber nicht im Verdacht, seine Marktmacht missbraucht zu haben, wie sie am Dienstag klarstellten.

Kein hohes Bußgeld zu erwarten

Hintergrund der Ermittlungen ist vielmehr der Verdacht, dass Google eine Tochter des Konkurrenten Microsoft benachteiligt, weil diese den Internet-Konzern beim Kartellamt angeschwärzt hatte. Bei solchen Verfahren verhängen die Kartellwächter in der Regel keine dramatischen Bußgelder - anders als im Fall von großen Kartelluntersuchungen, bei denen sie nachweisen können, dass ein Konzern Konkurrenten durch seine herausragende Stellung systematisch mit unlauteren Mitteln an den Rand drängt.

Weitere Vorwürfe ohne formelles Verfahren

"Wir haben ein Verfahren gegen Google eingeleitet", sagte ein Sprecher des Kartellamts. Demnach wurde Google zwar auch aufgefordert, sich zu den Vorwürfen des Marktmissbrauchs zu äußern, die von der Microsoft-Tochter Ciao und Verlegern ebenfalls erhoben worden waren. Hierzu gebe es aber kein formelles Verfahren.

Im Mittelpunkt stehe stattdessen die von Ciao eingereichte Beschwerde darüber, dass Google sein Verhalten geändert habe, nachdem der Dienstleister von Microsoft übernommen wurde. Wegen dieser Beschwerde brach Google dann laut Ciao Verhandlungen über einen Werbevertrag ab. Über das Vorgehen des Kartellamts gegen Google hatte auch die "Wirtschaftswoche" berichtet.

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(APA/Reuters)