Beatles könnten Apple Computer klagen
Der Start des iTunes-Music-Stores könnte Apple-Chef Steve Jobs nicht nur viel Geld bringen, sondern auch einiges kosten.
Die Mehrheit der Musikindustrie ist zwar von dem schnellen Erfolg des Dienstes beeindruckt, nur die legendären Beatles sind "not amused" und überlegen nun, eine Klage gegen den bekennenden Beatles-Fan einzureichen.
Grund dafür ist eine alte Übereinkunft zwischen Jobs und den "Pilzköpfen". 1981 hatte Jobs von Apple Records, dem Plattenlabel der Beatles, die Genehmigung zur Nutzung des Namens Apple erhalten. Doch nur mit der Auflage, dass Name und Logo keinesfalls auf dem Musiksektor zum Einsatz kommen.
99 US-Cent pro Song
Apple setzt vor allem auf ein Service ohne pauschalierte
Abo-Gebühren, das sich durch relativ wenige Beschränkungen sowie
Einbindung mobiler Geräte auszeichnet.
26,4 Millionen USD Schadenersatz
Das nun gestartete Musik-Download-Service verstößt somit gegen diese Regelung.
Schon 1989 sah Apple Records, das nun den überlebenden Beatles Paul McCartney und Ringo Starr gehört, das Abkommen verletzt, da immer mehr Macintosh-Rechner zur Bearbeitung von Musik zum Einsatz kamen.
1990 einigten sich die beiden Parteien außergerichtlich auf eine Schadenssumme von 26,4 Millionen USD zuzüglich rund acht Millionen Rechtskosten.
Sollten die Beatles nun einen weiteren Prozess anstreben, muss Apple wohl mit wesentlich höheren Strafzahlungen rechnen.
Spekulationen über Label-Gründung
Apple mischt derzeit nicht nur mit Musiksoftware, dem iPod-Player
und dem neuen iTunes-Service im heiß umkämpften Musikgeschäft mit.
Auch erste Spekulationen über eine Übernahme des Plattenlabels
Universal Music wurden bekannt.
Und die Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung scheint hoch.
Denn gerade die Beatles zeigten sich in der Vergangenheit immer recht klagefreudig beim Schutz ihrer Marken- und Urheberrechte.