VSStÖ legt Berufung gegen E-Voting ein
Etappe auf dem Weg vor den VfGH
Der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) hat am Donnerstag mitgeteilt, gegen die abgelehnten Bescheide der Anfechtungen des E-Voting-Verfahrens im Rahmen der ÖH-Wahl 2009 an den Universitäten Linz und Innsbruck sowie an den Technischen Universitäten Graz und Wien Berufung beim Wissenschaftsministerium einzulegen.
Langer Weg zum VfGH
Weist das Ministerium das zurück, ist der Weg für eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) frei. Auch die Grünen und Alternativen StudentInnen haben angekündigt, auf diese Weise die Zulässigkeit von E-Voting vom VfGH prüfen lassen zu wollen. Beschwerden aus dem Umfeld des Rings Freiheitlicher Studenten (RFS), der das E-Voting ebenfalls ablehnt, sind vom VfGH aufgrund formaler Mängel zurückgewiesen worden. Alle drei Organisationen sehen durch E-Voting das Wahlgeheimnis verletzt.
VSStÖ-Vorsitzende Sophie Wollner rief die neue Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (ÖVP) dazu auf, "den Fehler ihres Vorgängers auszubügeln und das demokratiefeindliche E-Voting für immer abzuhaken". Karl hatte sich zuletzt am 18. Jänner noch in ihrer Funktion als Wissenschaftssprecherin der Volkspartei für das E-Voting ausgesprochen und es als "korrekt durchgeführt" bezeichnet. Die Mängel hätten nicht mit dem System an sich zu tun, sondern hätten organisatorische Gründe gehabt.