ÖH: Anfechtungen pro und kontra E-Voting
Konservative wollen Aufhebungen anfechten
Die Wahl zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH ) vom Mai 2009 geht in die Verlängerung. Die ÖVP-nahe AktionsGemeinschaft (AG) hat laut "Presse" (Freitag-Ausgabe) gegen die Aufhebung der Wahl an der Uni Wien durch die Bundeswahlkommission Berufung eingelegt, die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) sowie der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) umgekehrt gegen die Nicht-Aufhebung der Wahl an den meisten anderen Unis, hieß es gegenüber der APA. Vom Fristenlauf her dürfte es nun mit einer Wiederholung der Wahlen eng werden.
An der Uni Wien war die Wahl wegen Schlampereien beim erstmals durchgeführten E-Voting aufgehoben worden: Auf dem elektronischen Stimmzettel war der Listenname der Jungen Europäischen Studenteninitiative (JES) fehlerhaft, es fehlte das Wort "Europäische". Zudem fehlten auf dem Internet-Stimmzettel bei allen Fraktionen die Kurzbezeichnungen.
Die AG argumentiert in ihrer Berufung nun, dass sich an der Online-Wahl nur so wenige Personen beteiligt hätten, dass das Ergebnis dadurch nicht beeinflusst worden sei. Auch an der Uni Salzburg wurde die Wahl (hier wegen der Nicht-Zulassung von Doktoratstudenten an einem Wahltag) aufgehoben, dort plädiert AG-Obmann Franz Linsinger ebenfalls für eine Anfechtung. Eine Entscheidung darüber fällt am Montag, hieß es gegenüber der APA.
Wahlwiederholung unwahrscheinlich
Mit einer von der Wahlkommission angeordneten Wahlwiederholung wird es nun eng: Als nächste Instanz muss die neue Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (ÖVP) innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung fällen. Gegen diese wiederum können Rechtsmittel an Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof erhoben werden.
Da aber bereits im Frühjahr 2011 die nächste ÖH-Wahl stattfindet und nach rechtskräftiger Aufhebung in den letzten sechs Monaten der Amtszeit (diese endet am 30. Juni 2011, Anm.) die Wahl nicht mehr wiederholt werden darf, ist ein neuer Urnengang eher unwahrscheinlich.
Das dürfte den ÖH-Fraktionen auch nicht unrecht sein, hieß es von verschiedenen Seiten gegenüber der APA. GRAS und VSStÖ wollen vor allem die Rechtslage bezüglich des ungeliebten E-Voting klären und eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs erzwingen - eine echte Neuwahl wäre wohl nicht in ihrem Interesse, da sie sowohl in Wien und Salzburg als auch in der Bundes-ÖH die Exekutive stellen.
(APA)