D: Hohe Strafen für Telefonwerber

REGULIERUNG
29.01.2010

Callcenter und deren Auftraggeber müssen in Deutschland erstmals Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung zahlen. Die Bundesnetzagentur verhängte in neun Fällen Strafzahlungen von insgesamt 500.000 Euro, wie die Behörde am Freitag mitteilte.

Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen sind in Deutschland seit einem halben Jahr verboten. Sie bleiben trotzdem ein Ärgernis für viele Verbraucher. Deshalb hat sich die Netzagentur des Problems angenommen. Bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung kann die Bundesnetzagentur Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängen.

Unterdrückte Rufnummern

Nach Angaben der Bundesnetzagentur gingen zwischen Juli und Dezember 2009 über 28.000 Beschwerden wegen ungebetener Telefonwerbung ein. Das Desinteresse einiger Unternehmen an dem Verbot unerlaubter Telefonwerbung sei nicht akzeptabel, kritisierte Behördenpräsident Matthias Kurth. Dabei arbeiten die Anrufer auch mit unterdrückten Rufnummern. Auch das ist bei Werbeanrufen gesetzlich verboten.

Die jetzt mit Bußgeldern belegten Unternehmen hatten in den konkreten Fällen telefonisch bei Verbrauchern ohne deren Einwilligung geworben oder Callcenter mit der Durchführung beauftragt. Betroffen gewesen seien dabei Dienstleistungen und Produkte aus den Branchen Telekommunikation, Medien und Lotterien.

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(dpa)