© Fotolia/inacio pires , Maus liegt auf einem Buch, das auf einer Tastatur liegt

US-Justiz lehnt Google-Books-Vergleich ab

DIGITALISIERUNG
05.02.2010

Das US-Justizministerium äußert auch gegen den abgeänderten Kompromiss zwischen Google und den US-Autoren und -Verlegern zum Digitalisierungprojekt Google Books Bedenken. Die Vereinbarung verstoße gegen das Kartell- und das Urheberrecht, weshalb das Ministerium eine nochmalige Überarbeitung empfiehlt.

Nach Meinung des Ministeriums ist die neue Einigung zu Googles Buchdigitalisierungsprojekt vom November 2009 zu weit gefasst und verstoße gegen das Wettbewerbs- sowie Urheberrecht, wie das "Wall Street Journal" ("WSJ") am Freitag berichtete.

In seiner 26-seitigen Stellungnahme an das zuständige New Yorker Gericht vom Donnerstag betonte das Justizministerium, dass eine "gut strukturierte" Vereinbarung viele Vorteile für die Gesellschaft bringen könne, aber Google sowie die US-Autoren und -Verleger mit ihrer vorgeschlagenen Pauschalvereinbarung immer noch zu weit gingen.

Kernprobleme nicht gelöst

Die überarbeitete Version "leidet immer noch unter dem gleichen Kernproblem wie die Originalvereinbarung". Mit der vorgeschlagenen Vereinbarung werde ein künftiges Businessmodell abgesichert, zudem gehe die Regelung weit über den derzeitigen Rechtsstreit hinaus. Es würden rechtliche Grenzen überschritten, die das US-Urheberrecht umgehen würden. Das Justizministerium befürchtet mit der Vereinbarung auch, dass mit der Vereinbarung ein Kartell auf dem Buchmarkt entstehen könne, das zu viel Einfluss auf die künftigen Buchpreise hätte.

Trotz seiner Bedenken forderte das Ministerium die Parteien auf, nochmals eine Überarbeitung vorzunehmen, um rechtliche Bedenken völlig auszuräumen. Google-Sprecher Gabriel Stricker meinte in einer Stellungnahme, dass es kein Indiz dafür gebe, dass Google oder andere Vertragsparteien gewillt seien, die Vereinbarung wieder zu ändern.

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Langwierige Gespräche

Am vergangenen Donnerstag endete die Frist für Stellungnahmen zu dem im November 2009 vorgestellten Kompromiss zwischen Google und US-Autoren und -Verlegern. Einwände gegen den neuen Einigungsvorschlag wurden unter anderem vom Rivalen Amazon und der Open Book Alliance, der unter anderem Microsoft und das Internet Archive angehören, vorgebracht.

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Dem im Herbst 2009 überarbeiteten Vergleich gingen langwierige Gespräche mit dem US-Justizministerium voraus. Die Regelung sieht vor, dass die Erlöse von Büchern, deren Rechteinhaber nicht mehr zu ermitteln sind, an einen unabhängigen Treuhänder gehen sollen.

Zudem will Google nur Bücher ins Netz stellen, die in den USA, Australien, Kanada und Großbritannien verlegt wurden. Damit müsste das Unternehmen beispielsweise mit europäischen Schriftstellern und Verlagen ein gesondertes Abkommen schließen.

Nächste Anhörung am 18. Februar

Bei dem Streit geht es um Verwertungsrechte an Büchern aus US-Bibliotheken. Ein erstes Abkommen mit US-Verleger- und -Autorenverbänden hatte Google eingeräumt, gegen Bezahlung einer pauschalen Summe von 125 Millionen Dollar große Teile der Bestände scannen und im Internet US-Nutzern zur Verfügung stellen zu dürfen. Der Internet-Anbieter müsste die Rechteinhaber demnach nicht einzeln um Erlaubnis bitten, diese hätten aber Anspruch auf Gewinnbeteiligung gehabt. Nach starker Kritik musste Google das Abkommen nachbessern und legte mit seinen Vertragspartnern eine neue Version vor

Der New Yorker Richter Denny Chin, der über die Annahme der Vereinbarung entscheiden muss, hat für 18. Februar eine "Fairness-Anhörung" angesetzt.

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(AP/futurezone)