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SPÖ-Widerstand gegen Data-Retention wächst

KONTROLLE
11.02.2010

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim hat sich öffentlich gegen die Forderungen aus Innen- und Justizministerium nach einer möglichst geringen Zugriffsschwelle bei Informationen aus der Vorratsdatenspeicherung gewandt. Der Überwachungsplan stelle alle Menschen unter Generalverdacht.

Die SPÖ schießt sich bezüglich Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) auf den Koalitionspartner ein. Jarolim warf am Donnerstag in einer Pressekonferenz Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) und Justizministerin Claudia Bandion-Ortner vor, den "Populismus in den Vordergrund" zu stellen, weil sie den Entwurf der zuständigen Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) kritisiert hatten.

In Umsetzung einer EU-Richtlinie sieht der Entwurf von Bures vor, dass sämtliche Verbindungsdaten von Internet-, Telefon- und E-Mail-Anwendern künftig ein halbes Jahr lang gespeichert werden - und zwar bei allen Teilnehmern, ohne Vorliegen eines konkreten Tatverdachts. Damit können die Behörden künftig feststellen, wer, wann, wie lange, von wo aus, mit wem kommuniziert hat. Auch die Handystandortdaten sollen gespeichert werden. Verwendet werden sollen die Daten zur "Verfolgung von schweren Straftaten". Justiz- und Innenministerium wollen aber schon beim Verdacht einer "mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohten Straftat" auf die Daten zugreifen dürfen.

SPÖ zieht die Notbremse

Jarolim zeigte sich am Donnerstag "erstaunt" über diese Forderung von Fekter und Bandion-Ortner. Das bedeute, dass alle Menschen unter Generalverdacht gestellt würden. Das sei auch deshalb nicht verständlich, weil die ÖVP auf der einen Seite zwar das Bankgeheimnis weiter schützen wolle, auf der anderen Seite sensible Daten von Personen aber nicht, meinte der SPÖ-Justizsprecher.

Er forderte die beiden ÖVP-Ministerinnen auf, sich ein Beispiel an Bures zu nehmen. Die SPÖ-Ministerin beantragte im Namen der Republik eine mündliche Verhandlung beim EuGH, um eine Klärung herbeizuführen. Bures argumentiert im "Kurier" (Donnerstag-Ausgabe) damit, dass seit der Erlassung der EU-Richtlinie mittlerweile der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten sei, der eine Grundrechtecharta beinhalte. Österreich könnte nach Ansicht von Bures vor dem EuGH die Möglichkeit bekommen, nochmals zu erläutern, warum Österreich bei der Umsetzung säumig ist. Theoretisch könnte es sogar, so Bures, zu einer Aufhebung der Richtlinie kommen. Für Jarolim wäre mit dieser Vorgangsweise eine Lösung auf sachlicher Ebene möglich.

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(APA)