Google verteidigt E-Book-Abkommen
Die Anwälte des Internet-Konzerns Google haben am Donnerstag (Ortszeit) dem zuständigen New Yorker Bezirksrichter Denny Chin ein Schreiben vorgelegt, in dem sie die umstrittene Einigung mit US-Autorenverbänden und -Verlegern (Google Book Settlement) verteidigen. Damit legt sich Google mit dem US-Justizministerium an.
Die Buchbranche hatte Google 2005 geklagt, weil der Konzern bei seinen Scan-Aktionen die Rechteinhaber vorher nicht um deren Erlaubnis gefragt hatte.
Google war vor knapp einem Jahr mit der US-Buchbranche zu einer komplexen Einigung über den Umgang mit diesen Werken gekommen. Die Übereinkunft ist nach heftiger Kritik vor allem ausländischer Verbände und Rechteinhaber im vergangenen November überarbeitet worden und betrifft jetzt nur noch Werke, die in den USA verlegt wurden.
Geschäfte mit vergriffenen Werken
Den Kern des Abkommens macht eine komplexe Regelung zum Umgang mit der Vermarktung der Digitalisate von Büchern aus, die zwar vergriffen sind, deren Copyright aber noch nicht abgelaufen ist. Das Abkommen mit Google würde es Autoren ermöglichen, an den Digitalisaten mitzuverdienen. Außerdem würde eine Agentur zur Klärung der Rechte und zur Verteilung der Tantiemen geschaffen werden. Bücher, die noch erhältlich sind, sollen nur dann angeboten werden, wenn die Rechteinhaber das wollen.
Mit seiner Verteidigung des Abkommens stellt sich Google nun gegen das US-Justizministeriums, das sich jüngst gegen dessen Abschluss ausgesprochen hatte. Es drohe ein Monopol auf dem E-Book-Markt zu entstehen, das die Preise für die Konsumenten nach oben treiben könnte, so das Ministerium. Es erkannte allerdings die Bemühungen an, längst vergriffene Bücher wieder im Internet verfügbar zu machen.
Die Frage nach dem Monopol
Googles Anwälte weisen aber darauf hin, dass sowohl Microsoft als auch Yahoo, die sich einer Allianz gegen das Google Book Settlement angeschlossen haben, selbst umfangreiche Digitalisierungsprojekte betrieben hätten und jederzeit dazu in der Lage seien, diese wieder in Gang zu setzen. Auch das Monopol-Argument sei nicht stichhaltig, da Google derzeit null Prozent Marktanteil auf dem Buchmarkt habe. Es bestehe auch nicht die Gefahr, dass Google solche Marktmacht erlangen könnte.
Google hat in den vergangenen fünf Jahren nach eigenen Angaben über zwölf Millionen Bücher gescannt. Von den meisten dieser Werke kann die Suchmaschine aus Copyright-Gründen nur Auszüge anzeigen. Gemeinfreie Werke können von den Konsumenten schon heute kostenlos in verschiedenen Formaten von Google Books heruntergeladen werden.
Die nächste Anhörung in Sachen Google-Bücherabkommen ist für den 18. Februar in New York angesetzt.
(AP/futurezone)