D: Data-Retention-Urteil kommt am 2. März
Bundesverfassungsgericht setzt Termin für Urteilsverkündung
Das mit Spannung erwartete Grundsatzurteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) wird am 2. März verkündet. Das teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit.
Im bisher umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts will der Erste Senat grundsätzlich über die Zulässigkeit der seit 2008 geltenden Speicherpflicht entscheiden. Fast 35.000 Bürger haben gegen das Vorgehen Beschwerde eingelegt, über gut 60 Verfahren wurde in Karlsruhe exemplarisch verhandelt.
(dpa)