© Screenshot: ORF.at, Acta-Site der EU-Kommission

EU-Datenschützer warnt vor ACTA

KONTROLLE
22.02.2010

In einer ungewöhnlich direkt formulierten Aussendung hat der oberste EU-Datenschutzbeauftrauftragte Peter Hustinx am Montag davor gewarnt, dass das Anti-Piraterie-Abkommen Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) tief in die Datenschutz- und Konsumentenrechte der EU-Bürger eingreifen könnte.

"Der Europäische Datenschutzbeauftragte bedauert, dass er von der EU-Kommission nicht über die Inhalte eines Abkommens informiert worden ist, welches zentrale Fragen aufwirft, die die Grundrechte der Bürger berühren, speziell deren Recht auf Privatsphäre und Datenschutz", heißt es in Hustinx' Aussendung vom Montag. Die EU-Kommission weigert sich seit zwei Jahren, die Öffentlichkeit über die Verhandlungen präzise und zeitgerecht zu informieren. Das Abkommen sei möglicherweise inkompatibel zu den Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union, so Hustinx.

Kommission soll Verhandlungen öffnen

Hustinx fordert von den Verhandlungsführern aus EU, USA und anderen Industrieländern, endlich einen öffentlichen und transparenten Dialog über ACTA zu führen. Nur so könne sichergestellt werden, dass die vereinbarten Maßnahmen mit dem EU-Recht konform gingen. Die EU-Kommission verhandelt auf ein Mandat des Rats hin seit 2007 über ACTA.

Hustinx warnt in seiner Stellungnahme ausdrücklich davor, bei der Bekämpfung der Content-Piraterie im Netz auf "Three Strikes Out"-Ansätze zu bauen. Bei "Three Strikes Out" werden Bürger auf Zuruf der Rechteinhaber aus der Medienindustrie vom Internet getrennt. Anstatt den Datenverkehr aller Bürger permanent auf nicht-lizenzierte Kopien zu prüfen, sollten zielgerichtete Prüfungen auf berechtigten Verdacht hin durchgeführt werden.

Weiters warnt Hustinx davor, dass ACTA auch grenzüberschreitende Übertragungen persönlicher Daten von EU-Bürgern - auch an Drittstaaten - erfordern könnte, und zwar nicht nur zwischen staatlichen Behörden, sondern auch "privaten Organisationen".

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