© Fotolia/Mikael Damkier, Ein Handy liegt auf einer Tastatur.

D: Verfassungsrichter kippen Data-Retention

JUSTIZ
02.03.2010

Die Vorratsdatenspeicherung verstößt laut Bundesverfassungsgericht gegen das deutsche Grundgesetz. Allerdings gilt das nur für die derzeitige Umsetzung. Das Gesetz wird nicht zur Prüfung an den EuGH weitergeleitet - und das Gericht machte schon konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung eines neuen Data-Retention-Gesetzes. Der automatisierten Auswertung umfangreicher Datensätze durch den Staat schob das Gericht einen Riegel vor.

Die Richter Wilhelm Schluckebier und Michael Eichberger haben zwei Sondervoten abgegeben, die in der Pressemitteilung inkludiert sind. Sie hätten dem Staat bei der Verwendung der Vorratsdaten gern mehr Spielraum eingeräumt, "um keine beträchtlichen Schutzlücken entstehen zu lassen".

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) am Dienstag für verfassungswidrig und damit für nichtig. Alle bisher gespeicherten Daten müssen deshalb umgehend gelöscht werden, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Die Vorratsdatenspeicherung an sich könne allerdings unter Einhaltung bestimmter Grundsätze beibehalten werden. Das Urteil ist damit zumindest in diesem zentralen Punkt eine Niederlage für die Beschwerdeführer, denn diese wollten, dass das Gericht die Vorratsdatenspeicherung per se als unverhältnismäßig ansieht.

In der jetzigen Ausgestaltung der Data-Retention vermisst das Gericht hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen zur Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und zum Rechtsschutz. Es schickt damit den deutschen Gesetzgeber wieder zurück an den Ausgangspunkt.

Die Generallinie des Urteils als Zitat:

"Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 Abs. 1 GG (Brief- und Fernmeldegeheimnis, Anm.) nicht vereinbar sind. Zwar ist eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig. Es fehlt aber an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Die angegriffenen Vorschriften gewährleisten weder eine hinreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten. Auch genügen sie nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen. Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig."

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Zwiespältige Entscheidung

Die Beschwerdeführer hatten das Bundesverfassungsgericht auch dazu aufgefordert, das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Diesem Wunsch entsprach das Gericht nicht. "Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof kommt nicht in Betracht, da es auf einen möglichen Vorrang des Gemeinschaftsrechts nicht ankommt", heißt es in der Mitteilung.

Außerdem sehen die Richter trotz aller Bedenken die sechsmonatige Speicherung der Verbindungsdaten nicht als grundsätzlich mit dem Grundgesetz unvereinbar an. Eine solche Speicherung könne "unter bestimmten Maßgaben" mit dem Fernmeldegeheimnis vereinbar sein. Beispielsweise müsse die Speicherung dezentral durch die Provider erfolgen und die Daten dürften bei der Speicherung selbst nicht zusammengeführt und dem Staat nicht "unmittelbar als Gesamtheit" zur Verfügung stehen. Diese Feststellung ist ein Erfolg für die Beschwerdeführer, denn umfangreiche Erstellungen von Bewegungsprofilen und die befürchtete vollautomatische Generalüberwachung der deutschen Bevölkerung ist damit nicht mehr möglich. Allerdings sollen die Behörden Zugriff auf die Verbindungsdaten bekommen. Die "Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindungen" sei "für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung", so die Richter.

Einschränkung der Verwendung

Eine etwaige Nutzung der Vorratsdaten in Zukunft bliebe auch weiterhin auf "überragend wichtige Aufgaben des Rechtsgüterschutzes" beschränkt. Sprich: Auf Ermittlungen zu schwerwiegenden Straftaten und Abwehr einer hinreichend belegten, konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes. "Diese Anforderungen gelten, da es auch insoweit um eine Form der Gefahrenprävention geht, gleichermaßen für die Verwendung der Daten durch die Nachrichtendienste", so das Gericht.

Es fordert allerdings auch, dass in einem künftigen Data-Retention-Gesetz zahlreiche Ausnahmen gelten sollen. Verbindungen zu Anschlüssen von Personen, Behörden und Organisationen in sozialen oder kirchlichen Bereichen, die grundsätzlich anonym bleibenden Anrufern telefonische Beratung anbieten und die Verschwiegenheitsverpflichtungen unterliegen, sollen nicht erfasst werden dürfen.

Schwächerer Schutz für IP-Adressen

Was die Speicherung und den Abruf von IP-Adressen und damit verbundener Nutzerdaten angeht, so gelten laut dem Höchstgericht "weniger strenge verfassungsrechtliche Maßgaben". Die Behörden dürften zwar keinen Vollzugriff auf die gespeicherten Daten erhalten, um damit Persönlichkeits- und Bewegungsprofile zu erstellen, allerdings dürften sie "personenbezogene Auskünfte über den Inhaber eines bestimmten Anschlusses" erhalten, "der von den Diensteanbietern unter Rückgriff auf diese Daten ermittelt wurde". Die Behörden müssten ihre Zugriffe auf IP-Adressdaten allerdings gut begründen können. Eine Auskunft dürfe "nicht ins Blaue hinein" eingeholt werden. Außerdem müssen die Betroffenen über die Abfrage informiert werden. Heikel: "Ein Richtervorbehalt muss für solche Auskünfte nicht vorgesehen werden."

Außerdem dürften die Auskünfte "nicht allgemein und uneingeschränkt zur Verfolgung oder Verhinderung jedweder Ordnungswidrigkeiten zugelassen werden". Die Aufhebung der Anonymität im Internet sei nur dann zulässig, wenn eine "Rechtsgutbeeinträchtigung" vorliege, "der von der Rechtsordnung auch sonst ein hervorgehobenes Gewicht beigemessen" werde. Auch Ordnungswidrigkeiten könnten mit Hilfe der Vorratsdaten verfolgt werden, solange sie "besonders gewichtig" seien. Und der Gesetzgeber müsse diese Ordnungswidrigkeiten ausdrücklich benennen. Ob beispielsweise Urheberrechtsverletzungen via Internet unter diese "besonders gewichtigen" Ordnungswidrigkeiten fallen, ist also dem Gesetzgeber überlassen.

Die "mittelbare Nutzung" der IP-Daten ist auch zur "Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben" zulässig.

Größte Verfassungsbeschwerde

Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist am 9. November 2007 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedet worden. Grüne, FDP und Linkspartei haben dagegen gestimmt. Rund 35.000 Menschen haben unter der Ägide der Bürgerrechtsvereinigung Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) am 31. Dezember 2007, einen Tag vor Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Jänner 2008, Verfassungsbeschwerde dagegen eingelegt. Dies war die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im März und Oktober 2008 den Zugriff auf die Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt. Seither dürfen die Behörden nur bei Ermittlungen zu schweren Straftaten und Terrorismus und auf richterlichen Beschluss auf die Datensammlung zugreifen.

Die 2006 auf EU-Ebene beschlossene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Provider dazu, sämtliche Internet- und Telefonieverbindungsdaten sowie Handystandortdaten aller Bürger verdachtsunabhängig für mindestens sechs Monate aufzuzeichnen und zu Zwecken der Bekämpfung schwerer Straftaten und Terror-Akte auf Anfrage der Sicherheitsbehörden bereitzuhalten.

Beschwerdeführer wollen weitermachen

Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung wollen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch europaweit gegen das massive Speichern von Kommunikationsdaten kämpfen. "Andere Länder profitieren von diesem Urteil nicht, also wollen wir unseren Protest über die Grenzen ausweiten", sagte am Dienstag Florian Altherr, der Sprecher des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und Vertreter der größten Klägergruppe.

Verfassungsgerichte in Rumänien und Bulgarien hätten ähnlich entschieden wie die Karlsruher Richter, in anderen Staaten sei dies bislang nicht der Fall. Altherr bezeichnete das Urteil als "Klatsche" für den Bund. "Die Urteilsbegründung setzt hohe Hürden für ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung", sagte er.

EU-Bürgerbegehren angedacht

Auf Anfrage von ORF.at sieht Rena Tangens, Mitglied im AK Vorrat, das Urteil "zwiespältig": "Ich hätte mir natürlich gewünscht, dass die Richter die Speicherung als solche für verfassungswidrig erklären. Es ist aber ein Riesenerfolg, dass das bisherige Gesetz abgelehnt wurde und alle bisher erfassten Daten gelöscht werden müssen. Das ist eine Ohrfeige für alle Politiker, die bisher immer gesagt haben, die Vorratsdatenspeicherung muss sein und sie ist so in Ordnung."

Für das weitere Vorgehen sieht Tangens mehrere Optionen: "Falls es ein neues Gesetz geben wird, muss man sich die konkrete Ausgestaltung ansehen. Hier ist auch das FDP-geführte Justizministerium gefordert, liberale Grundhaltung zu demonstrieren. Wir denken auch daran, ein EU-Bürgerbegehren gegen die Vorratsdatenspeicherung zu starten. Das ist nach dem Vertrag von Lissabon möglich, aber die Hürden sind hoch und die Bedingungen dafür stehen noch nicht fest. Wir haben aber schon immer gern Neuland betreten. Ich sehe aber ein Licht am Ende des Tunnels: EU-Grundrechtekommissarin Viviane Reding hat gesagt, sie wolle die Data-Retention-Richtlinie auf ihre Übereinstimmung mit der Datenschutz-Richtlinie prüfen lassen. Wenn ich mir etwas wünschen dürfte, dann ginge das alles so aus, dass die EU die Vorratsdatenspeicherung in Richtung 'Quick Freeze' umbiegt."

Beim Quick Freeze, einer Methode, die auch in den USA praktiziert wird, protokollieren die Telekoms auf richterlichen Beschluss hin gezielt die Kommunikationsdaten eines bestimmten Teilnehmers. Vorteil dabei: Eine verdachtsunabhängige Speicherung der Daten aller Bürger findet nicht statt. Laut einer Mitteilung aus dem österreichischen Infrastrukturministerium vom Dienstag soll das Ergebnis der Überprüfung der Data-Retention-Richtlinie seitens der EU zum 15. September 2010 abgeschlossen sein.

FDP, Grüne und Piraten zufrieden

Der Vorsitzende der deutschen Freidemokraten (FDP), Vizekanzler Guido Westerwelle, zeigte sich erfreut über das Urteil. "Ich finde es hervorragend, dass Liberale dieses Urteil erstritten haben", sagte er am Dienstag in Berlin. Vor allem Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erlebe damit "eine wirkliche Bestätigung ihres langjährigen Engagements für Bürgerrechte", betonte er. Leutheusser-Schnarrenberger gehört zu den Beschwerdeführern.

Leutheusser-Schnarrenberger: "Diese Entscheidung wird auch auf Europa ausstrahlen." Für weitere anlasslose Datensammlungen auf EU-Ebene sei der Spielraum damit geringer. Dies betreffe etwa die Speicherung von Flugpassagierdaten. Die Ministerin sieht zugleich die Koalition gestärkt für die Datenschutzvorhaben von Union und FDP. Dies unterstreiche der Zuruf aus Karlsruhe unmissverständlich. Zusammen mit der EU-Kommission müsse nun das weitere Vorgehen beraten werden. Das Urteil werde genau geprüft, es bestehe kein Grund zur Eile: "Jetzt ist nicht der Zeitpunkt für nationale Schnellschüsse."

Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sprach von einem "riesengroßen Erfolg". Es habe sich gelohnt, dass sich viele Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung gewehrt hätten. Jetzt müsse das Parlament die Arbeit aufnehmen und dafür sorgen, dass die Grundrechte nicht weiter mit Füßen getreten würden. Die österreichische Grünen-Europaabgeordnete Eva Lichtenberger begrüßte ebenfalls das Urteil. Sie bezeichnete es in einer Aussendung vom Dienstag als einen "wichtigen Schritt, der große Chancen für eine europäische Revision eröffnet".

Die deutsche Piratenpartei hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt. "Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die bürgerrechtsfeindliche Gesetzgebung der letzten Jahre", sagte der Vorsitzende, Jens Seipenbusch, am Dienstag in Berlin. Jetzt gelte es dafür zu sorgen, dass die entsprechende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für unrechtmäßig erklärt werde.

Union sieht Schwierigkeiten

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Peter Altmaier, bedauerte dagegen das Urteil. "Dieses Urteil ist eines, das uns erst einmal in Schwierigkeiten bringen wird, weil wir Instrumente nicht anwenden können", sagte Altmaier. Er habe das Gesetz für richtig gehalten. Es werde nun schwieriger, Erkenntnisse zur Gewährleistung der inneren Sicherheit zu gewinnen, sagte der CDU-Politiker.

Auch nach dem Karlsruher Urteil will Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) an der Vorratsdatenspeicherung festhalten. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger forderte er auf, die entsprechende EU-Richtlinie zügig und verfassungskonform in deutsches Recht umzusetzen. "Das Bundesverfassungsgericht hat die EU-Richtlinie nicht beanstandet", sagte de Maizière am Dienstag in Berlin. Es gelte daher, diese Richtlinie umzusetzen.

"Ich hätte mir am heutigen Tag ein anderes Urteil gewünscht", räumte de Maizière ein. Aber das Bundesverfassungsgericht habe das letzte Wort. Die Richter hätten jedoch Wege aufgezeigt, wie man die Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform umsetzen könne. Dafür zuständig sei nun die Justizministerin, betonte de Maizière. "Jetzt ist es an der Zeit, nicht mehr nur "Nein" zu sagen. Sondern jetzt ist es an der Zeit, kluge Gesetzgebungsarbeit zu leisten."

Damit scheint ein Konflikt in der schwarz-gelben Koalition vorprogrammiert: Leutheusser-Schnarrenberger hatte noch als Oppositionspolitikerin die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung mit auf den Weg gebracht. Zudem setzte sie sich in den Koalitionsverhandlungen im Herbst für eine Aussetzung der entsprechenden Regelungen ein.

BITKOM beklagt hohe Kosten

Für den High-Tech-Branchenverband BITKOM begrüßte dessen Präsident August-Wilhelm Scheer das Urteil. "Wir dürfen das Vertrauen der Nutzer in den Schutz ihrer Privatsphäre nicht gefährden", sagte Scheer. Viele Menschen hätten im Internet legale Geheimnisse: Vertrauliche Gespräche, außergewöhnliche Hobbys oder auch Flirts. "Wer bei uns die Freiheit im Internet einschränkt, büßt an Glaubwürdigkeit ein, wenn er für mehr Freiheit in China oder im Iran eintritt."

Scheer forderte die Bundesregierung auf, Gesetze für das Internet künftig vorab gründlicher zu prüfen. Die Unternehmen hätten auf Aufforderung der Politik eine dreistellige Millionensumme in Personal und Technik für die Vorratsdatenspeicherung investiert.

(dpa/AFP/Reuters/futurezone)