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Data-Retention: Reaktionen aus Österreich

KONTROLLE
02.03.2010

Datenschutzrat und Infrastrukturministerium haben das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) begrüßt. Datenschutzratsvorsitzender Johann Maier (SPÖ) sieht in dem Urteil auch einen Ausdruck des Kompetenzkonflikts zwischen Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

"Ich hätte mir mehr erwartet besonders in Zusammenhang mit der Frage der grundsätzlichen Zulässigkeit der Datenspeicherung auf Vorrat" sagte der Vorsitzende des Datenschutzrats Johann Maier zum Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts über die Umsetzung der umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.

Das Urteil ist nämlich längst nicht so eindeutig, wie es die Aufhebung des Gesetzes samt der Verpflichtung, bestehende Datenbestände umgehend zu löschen, auf den ersten Blick suggeriert.

Das deutsche Höchstgericht hatte zwar die bestehende gesetzliche Umsetzung der Richtlinie für nichtig erkannt, eine anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten jedoch nicht grundsätzlich verworfen.

Deutsche Befindlichkeiten

"Bedauerlich ist weiters, dass der EU-Gerichtshof nicht angerufen wurde und damit nur der deutsche Entsche?dungsspielraum betroffen ist", so Maier zu ORF.at. Das Urteil sei vielmehr vom Verhältnis des deutschen Bundesverfassungsgerichtshofs zum EuGH geprägt.

In ihrer Begründung hatten die Höchstrichter die nationale Gültigkeit des Urteils hervorgehoben, als gäbe es rund um Deutschland keine Europäische Union von der die betreffende Richtlinie stammt.

Trotz der Betonung des rechtlich-nationalen Aspekts hat dieses deutsche Urteil sehr wohl Auswirkungen auf Europa. Nach den Verfassungsgerichten in Rumänien und Bulgarien hat damit die dritte nationale Höchstinstanz die jeweilige Umsetzung der umstrittenen EU-Richtlinie annulliert.

Die Positiva

In wichtigen Punkten ist "die Entscheidung sehr deutlich. Es werden Grenzen der Anwendung gezogen, die Anwendbarkeit ist auf schwere Kriminalität beschränkt", sagte Maier.

Weiters positiv zu werten sind Rechtsschutzmaßnahmen, begleitende Kontrolle inklusive Sanktionen im Falle von Missbrauch.

So muss die Speicherung dezentral durch die Provider erfolgen, die Daten dürfen dem Staat nicht "unmittelbar als Gesamtheit" zur Verfügung stehen. Dazu sieht der Entscheid Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen wie Geistliche und Ärzte vor.

"Maßlose Forderungen"

Maier sieht das Urteil als Bestätigung für den Kurs von Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ), die sich "gegen maßlose Forderungen aus Justizressort und Innenministerium durchgesetzt" habe.

Man habe den Eindruck gehabt, es gehe den Ministerien im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung ausschließlich um Urheberrechtsfragen und nicht um die Bekämpfung schwerer Kriminalität.

Plädoyer an die EU-Kommission

Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) sieht das ebenso. "im Unterschied zu Deutschland habe ich eine weitaus restriktivere Umsetzung vorgeschlagen, eben weil das aus Grundrechtsüberlegungen eine so sensible Materie ist. Ich kann versprechen, dass die Grenzen, die der deutsche Verfassungsgerichtshof mit seinem heutigen Urteil gezogen hat, bei der österreichischen Umsetzung auf jeden Fall eingehalten werden."

Bures plädiert dennoch erneut dafür, dass auf EU-Ebene eine Neubewertung der Richtlinie erfolgen soll. Insbesondere nachdem die EU-Grundrechtecharta für alle Mitgliedsstaaten verbindlich geworden ist. Daher hat sie die Justizministerin und die Innenministerin darum ersucht, das Thema im zuständigen EU-Rat wieder auf die Tagesordnung zu bringen.

EU-Justizkommissarin Viviane Reding hatte bereits angekündigt, die Richtlinie grundlegend auf ihre Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfen.

FPÖ fordert Stopp der Umsetzung

Seitens der FPÖ wurde die Infrastrukturministerin aufgefordert, die Umsetzung der Richtlinie in Österreich stoppen. Es könne nicht sein, hieß es in einer Aussendung "dass nun die Gerichtshöfe in Rumänien und Deutschland die Vorratsdatenspeicherung gestoppt haben, alle anderen EU-Bürger aber weiter mit diesem Spuk leben müssen."

BZÖ-Justizsprecher Ewald Stadler forderte die Bundesregierung zum "Boykott des Datenstriptease gegenüber der EU" auf. Wörtlich: "Österreich soll und darf diese EU-Richtlinie nicht umsetzen und damit in ganz Europa ein deutliches Zeichen gegen den Überwachungsstaat und seine Auswüchse setzen".

Die österreichische Piratenpartei hat in einer Aussendung vom Dienstag die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung des Gesetzes begrüßt. Die österreichische Regierung solle die Data-Retention-Richtlinie nicht umsetzen, hieß es.

Justizministerium analysiert Urteil

Man sei gerade dabei das Urteil zu analysieren, heißt es aus dem Justizministerium. Da der Spruch des deutschen Höchstgerichts sehr umfangreich ausgefallen sei, rechne man frühestens Dienstag mit einem Ergebnis. Eine Anfrage von ORF.at im Bundesministerium für Inneres läuft.

(futurezone/Erich Moechel)