ACTA: EU-Ministerrat fordert zum Handeln auf
Der EU-Ministerrat für Wettbewerbsfähigkeit, der sich mit den Gebieten Binnenmarkt, Industrie und Forschung befasst, hat in seiner Sitzung vom 1. und 2. März eine Resolution verabschiedet, mit welcher der Rat die EU-Kommission zur härteren Durchsetzung von Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums auffordert.
In diesem Dokument nimmt der Rat auch ausdrücklich auf das umstrittene Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) Bezug, das derzeit hinter verschlossenen Türen zwischen EU, USA und anderen Industrienationen ausgehandelt wird. Auf die Inhalte dieses Abkommens lässt sich nur aus der Rhetorik des Ratsdokuments schließen. So heißt es dort: "Piraterie von kulturellen und kreativen Gütern in einer sich schnell entwickelnden digitalen Umgebung beschädigt die legale Vermarktung von Medien und behindert die Einführung wettbewerbsgerechter Geschäftsmodelle zum legalen Vertrieb von Inhalten."
Bezug auf E-Commerce-Richtlinie
Die Medienpiraterie beschädige die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kulturindustrie und verhindere eine adäquate Entschädigung der Rechteinhaber, heißt es in dem Dokument. Kommission und Mitgliedsstaaten sollten für einen effizienteren Schutz geistigen Eigentums im Binnenmarkt sorgen. Betroffen von den Überlegungen des Rates sind unter anderem die E-Commerce-Richtlinie - die Bestimmungen enthält, welche die Provider von der Verantwortung der in ihren Netzen transportierten Daten freistellt - sowie die Rahmenrichtlinie für elektronische Kommunikationsnetzwerke und deren jüngste Änderungen im Rahmen des EU-Telekompakets.
Der Rat fordert die Kommission außerdem auf, die Befugnisse der EU-Beobachtungsstelle für Fälschungen und Piraterie genauer zu definieren. Die Beobachtungsstelle solle verlässliche Daten zum Thema Piraterie und Produktfälschung in der EU liefern. Die Kommission solle weiterhin prüfen, ob sie einen neuen Vorschlag für eine Richtlinie zur Strafverfolgung gegen Fälschung und Produktpiraterie auflegen wolle.
"Angemessen informieren"
In einer Fußnote auf Seite 6 der Resolution heißt es zu ACTA: "Die Kommission wird die Mitgliedsstaaten und den Rat sowie das Europäische Parlament und die relevanten Interessensgruppen angemessen informieren."
Bisher durchgesickerte Dokumente aus den Verhandlungen zu ACTA sowie Absichtserklärungen der EU-Kommission lassen darauf schließen, dass die Internet-Provider in der EU für die Daten, die in ihren Netzen transportiert werden, verantwortlich gemacht werden sollen. Die Provider sollen sich, so einer der Vorschläge, von Schadensersatzansprüchen freihalten können, indem sie nach Vorbild des US-Copyrightgesetzes Digital Millennium Copyright Act (DMCA) inkriminierte Inhalte schnell auf Zuruf der Rechteinhaber aus ihren Netzen entfernen oder Urheberrechtsverletzer vom Internet abschneiden (Three Strikes Out).
EU-Datenschützer Peter Hustinx hat unlängst in einer Stellungnahme vor möglichen tiefen Eingriffen in die Privatsphäre der EU-Bürger durch das Abkommen gewarnt und die Kommission dazu aufgefordert, die bereits seit zwei Jahren laufenden Verhandlungen endlich offenzulegen.