Prozess gegen Tauss beginnt im Mai

DEUTSCHLAND
05.03.2010

Ex-SPD-Abgeordnetem wird Kinderpornobesitz vorgeworfen

Der Prozess gegen den früheren deutschen Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen Kinderpornobesitzes soll am 18. Mai beginnen. Das teilte das Landgericht Karlsruhe am Freitag mit. Die 2. Große Strafkammer ließ die Anklage wegen des Vorwurfs des Besitzes von kinderpornografischen Dateien in allen Punkten zu. Es sind fünf Verhandlungstage angesetzt.

Dem früheren SPD-Politiker und inzwischen zur Piratenpartei übergetretenen Tauss wird vorgeworfen, DVDs und Handyfotos mit kinderpornografischem Material besessen zu haben. Tauss hatte im Ermittlungsverfahren den Umgang mit Kinder- und Jugendpornografie nicht in Abrede gestellt, sein Verhalten allerdings mit Recherchen aufgrund seiner Tätigkeit als Abgeordneter zur Gewinnung eigener Erkenntnisse für die politische und gesetzgeberische Arbeit erklärt. Tauss hatte zuletzt nicht mehr für den deutschen Bundestag kandidiert.

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(dpa)