© AP/Dean Fosdick, IPhone Applikationen

EFF publiziert App-Store-Lizenzbedingungen

KONTROLLE
09.03.2010

Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) hat die Lizenzbedingungen für iPhone-Entwickler veröffentlicht. Sie sieht darin "einen einseitigen Vertrag, der Apple an jeder Ecke bevorzugt" und die Entwickler in ihren Rechten einschränkt und übervorteilt.

Eine der Bestimmungen in der Lizenzvereinbarung lautet, dass die Vereinbarungen nicht veröffentlicht werden dürfen. Die EFF umging dieses Verbot, indem sie an die US-Weltraumbehörde NASA eine Anfrage gemäß US-Informationsfreiheitsgesetz ("Freedom of Information Act") stellte. Die NASA kam dieser Bitte nach und schickte der EFF das Dokument in der Fassung vom 17. März 2009 - es sei seither leicht verändert worden.

Das Dokument sei deshalb wichtig, so die EFF, weil die US-Copyright-Behörde kurz davor stehe zu entscheiden, ob es nach dem "Digital Millennium Copyright Act" ("DMCA")erlaubt sei, auf iPhones und ähnliche Geräte einen "Jailbreak" anzuwenden, also das Schutzsystem des Herstellers zu knacken. Die EFF hatte verlangt, dass Jailbreaking von den Regeln des "DMCA", die es verbieten, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, ausgenommen wird.

Begrenzter Schadenersatz

Unter anderem verbieten Apples Lizenzbestimmungen die Technik des Reverse Engineering, also die Analyse von Code. Reverse Engineering ist in den USA erlaubt (Fair Use), um unter bestimmten Umständen Interoperabilität herzustellen, beispielsweise um eine Open-Source-Anwendung zu schreiben, die mit dem iPhone kommunizieren kann. Die Entwickler verpflichten sich weiters, keine Technologie oder Software von Apple anzutasten und auch nicht andere dazu in die Lage zu versetzen.

Für die USA bemerkenswert ist auch die Klausel, die dafür sorgen soll, dass Apple den Entwicklern nie mehr als 50 US-Dollar Schadenersatz schulden kann. "Wenn also Apple ein Update vermasselt und dabei versehentlich dein Programm killt oder deine ganze Kundenliste an einen Konkurrenten weitergibt - dann versucht Apple mit der Vereinbarung, den Schadenersatz dafür auf die Kosten eines netten Abendessens in Cupertino zu begrenzen", so die EFF.

Die Bürgerrechtler schließen: "Kein Wettbewerb zwischen App Stores bedeutet, dass es auch keinen Wettbewerb für die Lizenzbestimmungen gibt, denen die Entwickler unterworfen sind." Es sei "besonders frustrierend", dabei zuzusehen, wie Apple den Markt in Ketten lege.